IS-Prozess: Zeugin identifiziert Angeklagte
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IS-Prozess: Zeugin identifiziert Angeklagte

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IS-Prozess: Zeugin identifiziert Angeklagte

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen hatte die Mutter des Kindes zunächst widersprüchliche Aussagen über die Angeklagte Jennifer W. gemacht. Dann legte sie sich fest: "Sie ist es", so die Mutter des Kindes.

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Es ist eine der zentralen Fragen in dem Prozess um die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Ist sie an dem Tod eines jungen jesidischen Mädchens mitschuldig? Das Mädchen war, so die Anklage, grausam verdurstet. Um diesen Vorwurf zu klären, hat das Gericht die Mutter des toten Mädchens als Nebenklägerin zugelassen und in den vergangenen Prozesstagen vernommen.

Tochter grausam verdurstet - Mutter erkennt Angeklagte

Nachdem sich die Mutter am heutigen Donnerstag zunächst nicht an die 28-jährige Angeklagte Jennifer W. erinnern konnte, weil es "jetzt sehr lange her" sei, so 47-jährige irakische Jesidin, legte sie sich nach einer kurzen Unterbrechung und einem erneuten Blick auf die Angeklagte fest: "Sie ist es. Ich habe sie an ihren Augen und an ihren Haaren erkannt."

Die Verteidigung bewertet die Aussagen der Mutter kritisch. Ihre Aussagen wären wiederholt voneinander abgewichen. Der Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Desweiteren legt ihr die Bundesanwaltschaft Kriegsverbrechen und Mord durch Unterlassen zur Last.

Jennifer W.: Zahlreiche Anklagepunkte

Ausführlich hatte die 47-jährige Zeugin berichtet, dass sie gemeinsam mit ihrer fünfjährigen Tochter im Sommer 2015 als Sklavinnen im Haus der Angeklagten Jennifer W. und ihres Ehemanns gelandet war. Der Ehemann habe das Kind draußen vor dem Haus bei großer Hitze an ein Gitterfenster angebunden. Die Tochter sei daraufhin gestorben. Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass sie nichts zur Rettung der Fünfjährigen unternommen habe.