Zuvor hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert, mit der Duldung des Plakats verstoße die Stadt Ingolstadt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen.
Gerichte sahen bisher Meinungsfreiheit im Vordergrund
Nach Mitteilung der Stadtverwaltung hatten deutsche Gerichte das Plakatmotiv in der Vergangenheit durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt gesehen. Die Juristen im Rathaus selbst sehen sich nach eigenen Angaben nicht in der Lage, diesen juristischen Zwiespalt abschließend zu klären.
Durch die Strafanzeige solle der Sachverhalt jetzt von den staatlichen Ermittlungsbehörden geprüft werden.