Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer die Höchststrafe für den 22-jährigen Angeklagten. Zudem solle die Kammer eine besondere Schwere der Schuld feststellen.
Sicherheitsverwahrung gefordert
Damit könnte der 22-Jährige nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren entlassen zu werden. Der Staatsanwalt hielt zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für angebracht.
Während des Sex erdrosselt
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass der 22-Jährige im Mai und Juni 2017 zwei Sexarbeiterinnen erdrosselt hat. Zuvor und während der Taten habe er mit den 22 und 44 Jahre alten Frauen Sex gehabt. Danach steckte er laut dem Plädoyer die Betten der Frauen in Brand, um seine Spuren zu verwischen und stahl Geld.
Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, die beiden Frauen getötet zu haben. Zum Tathergang äußerte er sich im Prozess nicht.