Das Gericht wartete 15 Minuten auf den Angeklagten. Doch er tauchte nicht auf. Der Prozess wurde vertagt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
Und so wird es noch dauern, bis das Gericht klären kann, wie viel Geld ein Schlüsseldienst für das Öffnen einer Wohnung verlangen darf.
Über Schlüsseldienst-Hotline vermittelt
Der Fall: Eine Frau aus Ruhpolding hatte an einem Abend im Mai vergangenen Jahres die zentrale Schlüsseldienst-Hotline gewählt, weil sie sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt hatte. Der angeklagte Mitarbeiter erschien eine halbe Stunde später, um die Wohnung zu öffnen. Zunächst versuchte er, die Türe mit einer Plastikkarte aufzumachen. Als dies aber angeblich nicht funktionierte, bohrte er den Zylinder aus dem Schloss und setzte einen neuen ein.
Angeklagte wollte Frau aus Wohnung aussperren
Für seine Mühen wollte der Angeklagte von der Kundin zunächst 700 Euro haben. Als die Frau sich weigerte, eine derart hohe Summe zu bezahlen, reduzierte der Mann den Betrag auf knapp 400 Euro.
Als die Frau die Rechnung abermals nicht unterschreiben wollte, soll ihr der 24-Jährige damit gedroht haben, den Schlüssel abzuziehen und sie nicht in die Wohnung zu lassen. In ihrer Not unterschrieb die Ruhpoldingerin die Rechnung. Nach dem Vorfall ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige.