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Prozess um ein Hakenkreuz auf dem Dach: Die beiden Angeklagten auf der Anklagebank am Amtsgericht Augsburg am 13.06.18

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Hakenkreuz auf Dach: Männer zu Geldstrafe verurteilt

Ein Mann hat mit einem Hochdruckreiniger im Augsburger Stadtteil Inningen im Januar ein Hakenkreuz auf ein Hausdach eines Kumpels gesprüht. Deshalb wurden beide vom Landgericht Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Von Veronika Scheidl

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Das Amtsgericht Augsburg hat heute die beiden Männer zu einer Geldstrafe von jeweils 130 Tagessätzen zu 45 bzw. 40 Euro verurteilt. Der Richter sprach beide schuldig, ein verfassungsfeindliches Symbol, ein Hakenkreuz, auf dem Hausdach des Angeklagten angebracht und verwendet zu haben.

Der Hausbesitzer muss einen Tagesatz von 40 Euro zahlen, sein Freund, der das Hakenkreuz mit einem Hochdruckreiniger im vergangenen Hebrst angebracht hatte, zahlt 45 Euro. Damit folgte der Richter den Forderungen der Staatsanwältin.

Es waren nicht die ersten Straftaten der Angeklagten

Beide Männer waren bereits zuvor zu Geldstrafen verurteilt worden in anderen Strafsachen wie etwa Beleidigung und Diebstahl. Die beiden schrammen nur knapp an einer Haftstrafe vorbei.

Richter: Hakenkreuz ist ein Symbol des Unfriedens

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass es eine "Dummheit aus Bierlaune" gewesen sei. Er hielt den beiden Angeklagten auch zu Gute, dass sie von Anfang an geständig waren, Reue gezeigt haben und zudem ohne Verteidiger gekommen waren. Der Richter betonte nochmal, dass das Hakenkreuz ein Symbol des Unfriedens und der Gewalt sei, das in der Öffentlichkeit nichts zu suchen habe. Dementsprechend auch die hohe Geldstrafe. "Das wird Sie eine ganze Weile daran erinnern, dass Sie auf empfindliche Art und Weise gegen Regeln der Gesellschaft verstoßen haben", sagte Richter Fink.

Gericht sieht keine rechtsradikale Gesinnung bei Angeklagten

Eine rechte Gesinnung konnte das Gericht bei den beiden Angeklagten nicht feststellen. Eine Hausdurchsuchung im Januar hatte keine Hinweise darauf geliefert. Und auch die beiden Angeklagten betonten, dass sie keine rechte Gesinnung hätten und entschuldigten sich. Das Hakenkreuz sei an einem launigen Grillabend im September oder Oktober des vergangenes Jahres entstanden. Man habe ein paar Bierchen getrunken, war gut drauf.

Hakenkreuz mit Schmutz zugedeckt

Der 30-jährige Freund des Hausbesitzers erklärte, dass er dann oben auf dem Dach mit einem Hochdruckreiniger die Platten reinigen wollte – er habe erst ein X gemacht. Als ein Kumpel meinte, mit weiteren 4 Strichen wäre es ein Hakenkreuz, machte er diese noch dazu. Ihnen sei bewusst gewesen, dass das dumm ist und man das weg machen müsste. So habe man am Tag drauf mit einem Schwamm versucht, das blitzblank geputzte Hakenkreuz wieder mit Schmutz zu überdecken. Das hat aber nur so lange gehalten bis zum nächsten Regen, danach war es wieder sehr gut sichtbar.

Hausbesitzer hat das Hakenkreuz lange nicht entfernt

Der 31-jährige Hausbesitzer hat das Hakenkreuz erst entfernt, nachdem die Polizei ermittelt und Medien darüber berichtet haben, vorher nicht. Das fand der Richter höchst seltsam und hakte mehrmals beim Hausbesitzer nach. Der war sehr wortkarg, verstrickte sich immer wieder mit seinen Aussagen. Letztlich sei er beruflich viel unterwegs gewesen und habe das Hakenkreuz gar nicht mehr gesehen. Ein Umräumen der Dachplatten sei zu aufwändig gewesen, man sei sich nicht bewusst gewesen, dass man das Hakenkreuz so gut sehen konnte.