Der angeklagte Leiter eines Pflegedienstes sitzt im November 2023 im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
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Der ehemalige Pflegedienstleiter des Seeger Pflegeheims ist zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Haftstrafe: Erstes Urteil im Seeger Betrugsprozess rechtskräftig

Fast vier Jahre Haft – das Urteil vom November gegen den ehemaligen Leiter einer Pflegeeinrichtung in Seeg ist rechtskräftig. Der Antrag auf Revision wurde zurückgenommen. Dem Mann wird unter anderem Betrug vorgeworfen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Untreue-Prozess gegen den Bürgermeister von Seeg und einen ehemaligen Pflegedienstleiter ist ein erstes Urteil rechtskräftig. Wie eine Sprecherin des zuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth auf BR-Anfrage erklärt, hat der Pflegedienstleiter seinen Antrag auf Revision zurückgenommen und somit die Verurteilung zu drei Jahren und elf Monaten Haft, unter anderem wegen Betrugs und versuchten Betrugs, akzeptiert. Zunächst hatte die Allgäuer Zeitung darüber berichtet.

Verfahren gegen Seeger Bürgermeister läuft noch

Der Antrag auf Revision des Seeger Bürgermeisters, Markus Berktold (CSU), wird hingegen aufrechterhalten, so die Sprecherin des Landgerichts. Das Urteil liegt nun beim Obersten Gericht, dem Bundesgerichtshof, zur Prüfung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Berktold Mitte Januar wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs für schuldig befunden und ihn zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Rund zwei Millionen Euro unrechtmäßig abgerechnet

Insgesamt sollen der Bürgermeister und der Pflegedienstleiter Coronahilfen in Höhe von rund zwei Millionen Euro unrechtmäßig für das örtliche Seniorenheim und einen Pflegedienst in Seeg abgerechnet haben. Berktold bestreitet das. Da das Urteil gegen ihn wegen des Revisionsantrags noch nicht rechtskräftig ist, bleibt er vorläufig als Bürgermeister nur suspendiert. Die Amtsgeschäfte in Seeg führt derweil der zweite Bürgermeister, Lorenz Schnatterer, weiter.

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