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Bereitschaftspolizisten vor den Fankurven beim Relegationspiel des TSV 1860 München gegen Jahn Regensburg am 30. Mai 2017 in der Allianz Arena

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Gericht verurteilt randalierenden Löwenfan zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht München hat einen 25-jährigen Löwenfan zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. In den nächsten drei Jahren darf er bundesweit kein Stadion betreten. Von Eva Limmer

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Löwenfan hatte beim 2.-Liga-Relegationsspiel des TSV 1860 München gegen Jahn Regensburg am 30. Mai des vergangenen Jahres randaliert und andere Fans ebenfalls zu Ausschreitungen angestiftet.

Rädelsführer unter Randalierern

Die Staatsanwaltschaft beschrieb ihn als einen der Rädelsführer und erhob Anklage gegen ihn wegen schweren Landfriedensbruches sowie gefährlicher und versuchter Körperverletzung in 20 Fällen. Kurz vor Abpfiff – 1860 lag 0:2 zurück und war damit abgestiegen – hatten Fans Sitzschalen aus der Verankerung gerissen und Polizisten mit Glasflaschen und Feuerzeugen beworfen. Videos aus dem Stadion überführten den 25-Jährigen; er stellte sich nach einem öffentlichen Fahndungsaufruf der Polizei.

Wer kommt für Schäden auf?

Keine Entscheidung im Urteil gibt es bei der Frage, ob der Löwenfan auch für die Schäden im Stadion aufkommen muss. Die Gesamtschäden belaufen sich laut Amtsgericht auf etwa 8.000 Euro für die beschädigten Sitze und zwischen 5.000 und 6.000 Euro für Ballfangnetze.

Vorbestrafter darf sich nicht selbständig machen

Die Randale haben für den jungen Kaminkehrer aus Schrobenhausen, der erst kurz vor der Verhandlung seine Meisterprüfung abgelegt hatte, auch berufliche Konsequenzen: Weil er nun vorbestraft ist, darf er sich erstmal nicht selbstständig machen.