"Horrorhaus" im Freizeitland Geiselwind
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"Horrorhaus" im Freizeitland Geiselwind

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Geiselwinder Grabstein-Skandal geht vor Gericht

Der Fall der echten Grabsteine vor dem "Horrorhaus" im Freizeitpark Geiselwind landet am kommenden Dienstag vor dem Kitzinger Amtsgericht. Der Betreiber des Parks hatte einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erhalten und Einspruch eingelegt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Man stelle sich vor, beim Gang durch die Geisterbahn stünde man plötzlich vor dem Grabstein des eigenen Großvaters. Der Schreck säße wohl tief. Ähnlich erging es einer 13-Jährigen Oberfränkin aus dem Landkreis Lichtenfels im Sommer 2017. Sie besuchte den Freizeitpark Geiselwind und entdeckte dort, im Vorgarten des "Horrorhauses", den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas.

Fall des echten Grabsteins am Amtsgericht Kitzingen

Am kommenden Dienstag (25.09.18, 13.30 Uhr) wird dieser makabere Fall am Amtsgericht Kitzingen verhandelt. Das Gericht hatte dem Betreiber des Freizeitparks Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen und eine Geldstrafe gefordert. Der Betreiber aber legte Einspruch ein - deshalb jetzt die Verhandlung.

Steinmetz hatte Grabstein nicht entsorgt sondern weiterverkauft

Der Hintergrund: Den Grabstein hatte die Witwe des Verstorbenen zur Entsorgung bei einem Steinmetz abgegeben. Dieser verkaufte ihn aber mit weiteren Grabsteinen an den Freizeitpark, ohne die Beschriftung zu tilgen. Für die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.