Feuerwehr und Polizei in der Trierer Innenstadt nach der Amokfahrt am 1.12.20 (Archivbild).
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Lebenslange Haft in Prozess um Amokfahrt von Trier mit sechs Toten

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Fünffacher Mord: Lebenslange Haft für Amokfahrer von Trier

Er hatte in der Trierer Innenstadt 2020 wahllos Passanten überfahren. Fünf Personen starben direkt, eine ein Jahr später. Das Landgericht Trier verurteilte den 52-Jährigen zu lebenslanger Haft und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Im Prozess um die Amokfahrt von Trier mit sechs Toten ist ein 52-Jähriger am Dienstag in der rheinland-pfälzischen Stadt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem erkannte das Landgericht Trier die besondere Schwere der Schuld und ordnete die Unterbringung des Angeklagten Bernd W. in der Psychiatrie an. Er hatte am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten überfahren.

Verurteilt wegen fünffachen Mordes sowie 18-fachen versuchten Mordes

Das Gericht verurteilte den Angeklagten nach dem rund einjährigen Prozess wegen fünffachen Mordes sowie 18-fachen versuchten Mordes. Bei dem damaligen Geschehen in einer Fußgängerzone wurden fünf Menschen unmittelbar getötet, ein weiteres Opfer starb nahezu ein Jahr später an den Folgen. Unter den Toten waren unter anderem auch ein neun Monate altes Kind und sein 45-jähriger Vater. Zahlreiche weitere Passanten wurden bei der Tat schwer verletzt.

Der Beschuldigte hatte seine Opfer mit hoher Geschwindigkeit frontal oder von hinten erfasst, bevor er nach wenigen hundert Metern nahe der Porta Nigra ausstieg. Dort wurde er festgenommen. Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus.

Motiv bleibt weiterhin unklar

Das Motiv der Tat blieb auch während der Verhandlung unklar. Hinweise für ideologische oder politische Gründe ergaben sich bei den Ermittlungen nicht. Laut Anklage soll das Motiv im persönlichen Hintergrund des 52-Jährigen zu suchen sein. Er soll durch seine Lebensumstände frustriert gewesen sein.

Laut Gutachten: Wahnstörung und paranoide Schizophrenie

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie, wodurch seine Steuerungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt sei. Das Urteil gegen ihn entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft sowie Vertretern der Nebenklage. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert, dabei aber kein konkretes Strafmaß für ihren Mandanten genannt.

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