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Streufahrzeug der Gemeinde Erlabrunn

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Frau mit Traktor überrollt: Gefängnisstrafe im Erlabrunn-Prozess

Das Urteil am Amtsgericht Würzburg nach einem tragischen Todesfall in Erlabrunn bei Würzburg ist gefallen: Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis für einen 57-jährigen Gemeindearbeiter wegen fahrlässiger Tötung, dazu Entzug des Führerscheins.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der Angeklagte kommt sofort in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte am Vormittag auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Strafe solle nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe Beweise vernichtet und habe keine Betroffenheit gezeigt – obwohl die Indizien erdrückend seien. 

Erlabrunn-Prozess am Amtsgericht Würzburg: Gemeindemitarbeiter wollte Unfall vertuschen

Nach dem tödlichen Unfall in Erlabrunn hatte der Mann Fahrerflucht begangen und versucht, den Vorfall zu vertuschen. Unter anderem hat er dafür gesorgt, dass das Streufahrzeug neu lackiert wurde. Handydaten seien gelöscht worden. Zeugen hatten sich zugunsten des Angeklagten in Widersprüche verstrickt - ein Zeuge war sogar vorübergehend festgenommen worden. Die Polizei ging zunächst davon aus, das ein Sturz auf eisglatter Straße den Tod der Frau verursacht habe. Dann aber fanden sich am Leichnam der 71-Jährigen Reifenspuren des Traktors, mit dem der Gemeindearbeiter Salz gestreut hatte.

Kein Glatteis-Unfall: Reifenspuren brachten Ermittler auf Streufahrzeug

Eine 30-köpfige Ermittlungskommission hatte daraufhin nach dem Unfallverursacher gesucht. Die Beamten hatten mehr als 100 Zeugen vernommen: Anwohner, Fußgänger und Autofahrer. Durch ein aufwändiges 3D-Messverfahren war der Unfall exakt rekonstruiert worden. Der Verdacht der Ermittler war dann auf ein kommunales Streufahrzeug gefallen.

Das Verfahren entzweit Erlabrunn. Denn der 57 Jahre alte Angeklagte ist nicht nur Gemeindearbeiter, als verdienter Feuerwehrmann hat er großen Rückhalt. Die Familie des Opfers war Anfeindungen ausgesetzt, als es nach akribischen Ermittlungen zur Anklage wegen fahrlässiger Tötung gekommen war.