Der Deutsche Landkreistag will alle Asylbewerber in Deutschland zur Arbeit verpflichten.
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Der Deutsche Landkreistag will alle Asylbewerber in Deutschland zur Arbeit verpflichten.

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Forderung nach Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Kritik aus Bayern

Bislang dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten gar nicht arbeiten, künftig sollen sie es womöglich sogar müssen. Der Präsident des Deutschen Landkreistags fordert eine Arbeitspflicht. Widerspruch kommt aus Bayern.

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Asylbewerber sollen nicht nur Straßen fegen oder Hecken schneiden, sondern auch in ganz normalen Jobs arbeiten können – oder sogar müssen. Das fordert Reinhard Sager (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistags. "Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein. Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen", sagte Sager der "Bild"-Zeitung. Flüchtlinge sollen demnach nicht nur gemeinnützige Arbeiten ausüben dürfen. Etwa in der Gastronomie würden händeringend Arbeitskräfte gesucht.

Bayerischer Landkreistag sieht falschen Anreiz

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin (CSU), sieht die Forderung nach einer Arbeitspflicht kritisch. Er spricht von einem zusätzlichen Anreiz, dass sich mehr Menschen auf den Weg nach Deutschland machen: "Weil viele sagen, darf ich dann arbeiten und kann Geld nach Hause schicken", sagt Karmasin. "Und das wollen wir ja nicht."

Im Landkreis Fürstenfeldbruck leben laut Karmasin derzeit knapp 4.000 Asylbewerber. Einige seien bereits gemeinnützig tätig und würden beispielsweise die Unterkünfte sauber halten. "Wir sind darauf angewiesen, dass die Leute das freiwillig tun. Wir haben versucht, Verpflichtungen durchzusetzen, aber das ist so viel Aufwand und schwierig."

Herrmann fordert mehr gemeinnützige Arbeiten

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Städte und Landkreise ausdrücklich aufgefordert, Asylbewerbern mehr gemeinnützige Arbeiten anzubieten. Das sei leichter möglich, nachdem der Bund am Dienstag das Asylbewerberleistungsgesetz geändert habe. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen, etwa Gartenarbeiten oder Übersetzungen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Herrmann sieht in den gemeinnützigen Arbeiten eine doppelte Chance: Asylbewerber könnten einen Beitrag für die Gesellschaft leisten – und gleichzeitig ihr Deutsch verbessern und Kontakte knüpfen.

Eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

Allgemein ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Asylbewerber dürfen frühestens nach drei Monaten einem normalen Erwerb nachgehen. Wer in einer Aufnahmeeinrichtung lebt und ein minderjähriges Kind hat, darf nach sechs Monaten arbeiten – ohne minderjähriges Kind erst nach neun Monaten. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Mit Informationen von dpa und afp

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