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Dyskalkulie: Soll als Entwicklungsstörung anerkannt werden

Dyskalkulie bedeutet Rechenschwäche. Betroffene Kinder haben erhebliche Probleme in der Schule im Mathematikunterricht mitzukommen. Im Gegensatz zur Leserechtschreibschwäche wird das in bayerischen Schulen noch nicht als Entwickungsstörung anerkannt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .