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Dorfener wegen Anti-AfD-Plakat vor Gericht

Ein Mann aus Dorfen (Lkr. Erding) hatte sich während einer AfD-Versammlung nahe dem Versammlungslokal mit einem handgeschriebenen Plakat platziert und auch mit jemandem unterhalten. Jetzt hat das Ganze ein juristisches Nachspiel. Von Birgit Grundner

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Plakat zeigte den Text: "Auch damals dachten viele: 'So schlimm wird's schon nicht werden."'Als er sich gerade mit einem Passanten unterhielt, erfuhr er nach eigenen Angaben von drei Polizisten, "dass ich aufgrund der zweiten Person eine unangemeldete Versammlung abhielte".

Dorfener wollte frei seine Meinung äußern

Vom Landratsamt Erding bekam der demonstrationserfahrene Mann darauf einen Bußgeldbescheid über 253 Euro, gegen den er Einspruch erhob. "Ich hatte nicht die Absicht, eine Versammlung abzuhalten", beteuert der Dorfener: "Ich wollte vielmehr von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen."

Demokratisches Bekenntnis löst "behördliche Verfolgung" aus

Mittlerweile wurde ihm aber vom Amtsgericht ein Verhandlungstermin mitgeteilt. Der Dorfener zeigt sich "tief betroffen, wie heute mit dem Grundrecht der Meinungsäußerung umgegangen wird". Nie hätte er es für möglich gehalten, dass "ein solches bescheidenes, demokratisches Bekenntnis derartige behördliche Verfolgung auslöst".

Arbeitsüberlastung der Gerichte: Neonazis auf freiem Fuß

Gleichzeitig habe er erfahren, dass die Bamberger Justiz vier Neonazis wieder laufen lassen musste, "weil sich die zuständige Strafkammer wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage sah, den Fall vor Gericht zu bringen".