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Proteste gegen Strabs

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CSU-Fraktion will "Strabs" endgültig abschaffen

Die umstrittenen Straßenausbaubeiträge sollen nach dem Willen der CSU-Fraktion rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Künftig soll der Straßenausbau von den Kommunen finanziert werden.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Grundstückseigentümer und Wohnungsbesitzer in Bayern müssen die umstrittenen Straßenausbaubeiträge nicht mehr bezahlen - dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die CSU-Landtagsfraktion hat das heute in München beschlossen. "Der Gesetzentwurf ist fertig. Wir glauben, eine gerechte Lösung gefunden zu haben", sagte Fraktionschef Thomas Kreuzer nach der Sitzung.

Die CSU reagiert mit der Novelle auf monatelange Proteste. Insbesondere die Freien Wähler hatten gegen die kommunale Gebühr mobil gemacht, die umgangssprachlich als "Strabs" bezeichnet und nicht in allen Städten und Gemeinden im Freistaat fällig wird. 

Rückerstattung ab Mai 2019

Bei Bescheiden, die nach dem 1.1.2018 bereits zugestellt wurden, gilt Folgendes: Falls der Bürger bereits gezahlt hat, hat die Gemeinde diese Beiträge zurückzuerstatten, wobei die Rückzahlung erst ab dem 1.5.2019 verlangt werden kann, um sicherzustellen, dass in der Gemeinde ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Nicht verändern will die CSU das Erschließungsbeitragsrecht. Das heißt, Gemeinden werden weiterhin Erschließungsbeiträge erheben.

Zustimmung des Landtags wohl Formsache

Die Neuregelung sieht vor, dass alle Gebührenbescheide, die bis zum Stichtag verschickt wurden, noch bezahlt werden müssen. Später datierte oder versandte Bescheide müssen dagegen nicht mehr gezahlt werden. Damit die Neuregelung in Kraft treten kann, muss zunächst noch der bayerischer Landtag dem Gesetzesentwurf der CSU-Fraktion zustimmen. Da diese aber im Parlament die absolute Mehrheit hat, ist dies eine reine Formsache.