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Cannabis auf Rezept

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Cannabis-Patient: Massiver Ärger mit der Polizei

Seit März 2017 darf Cannabis legal als Medikament eingesetzt werden, wenn es ein Arzt verschreibt. Doch Patienten haben in der Realität Probleme - und geraten immer wieder mit der Polizei aneinander. Von Hermann Scholz

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Franz Wolf aus München hat sein Cannabis immer dabei – in zwei kleinen Pillendöschen. Wolf raucht es, um seine Schmerzen zu lindern. Doch sein Medikament bringt ihm massiven Ärger mit der Münchner Polizei.

Cannabis-Patient immer wieder von Polizei gefilzt

Fünfmal hat die Polizei Franz Wolf wegen des Inhalts seiner Pillendöschen im vergangenen Jahr kontrolliert. Beim letzten Mal, erzählt er, filzten ihn zwölf Beamte und ein Drogenspürhund: "Für mich ist es einfach so, dass der Durchschnitts-Beamte einen Cannabis-Patienten wie einen Schwerverbrecher behandelt. Und genau da ist der Innenminister gefordert: Eine klare Trennungslinie zu führen, dass man sagt, was ist jetzt medizinisch, und was ist jetzt Freizeitkonsum", sagt Franz Wolf.

Nach mehreren Unfällen leide er seit Jahrzehnten unter chronischen Schmerzen. 26 Jahre lang habe er sehr starke Schmerzmittel genommen. "Meinen Darmtrakt habe ich damit komplett ruiniert", erzählt Wolf. Insofern sei Cannabis für ihn das Medikament der Wahl.

Cannabis trotz Ausweis beschlagnahmt

Zweimal, erzählt Wolf, hätten Polizisten sein medizinisches Cannabis sogar beschlagnahmt. Für seinen Arzt, Doktor Rolf Müller aus München, ist das ein Unding. Um seine Patienten zu schützen, stellt Doktor Müller ihnen einen Ausweis aus.

"Wir haben mittlerweile zwei Cannabis-Ausweise: Den älteren grünen und wir haben jetzt einen neuen entwickelt, den weißen. Der wurde entwickelt von Rechtsanwälten, Ärzten und Polizisten. Und da stehen genau die Inhaltsangaben drauf der Cannabis-Varietäten, sprich THC/CBD, da steht drauf, wie viel als Arzt ich verordnet habe, denn das darf er konsumieren." Dr. Rolf Müller, Arzt

Fälschungssicherer Cannabis-Ausweis gefordert

Nur: Für die Polizei gilt so ein Ausweis nicht als amtliches Dokument – zu einfach zu fälschen, so Marcus da Gloria Martins, Pressesprecher des Polizeipräsidiums München. Polizei, Ärzte und Patienten wünschen sich ein eindeutiges, fälschungssicheres Dokument, das Cannabis-Patienten von Kiffern unterscheidet.

"Grundsätzlich muss er erstmal nachweisen, dass er unter die Ausnahmen des Verordnungsgebers fällt. Sprich, dass er Medizinal-Cannabis-Patient ist. Das kann er in der Regel dadurch, dass er eine Rezeptkopie mit sich führt, die er zum Erwerb der mitgeführten Menge benötigt. Jetzt wird es aber schon spannend: Was ist denn, wenn er mehr dabei hat?" Marcus da Gloria Martins, Pressesprecher Polizeipräsidium München

Seit fast einem Jahr ist Cannabis legal als Medikament zu haben, aber in der Praxis gibt es noch viele Fragen. Rechtsmediziner haben Zweifel, ob medizinisches Cannabis als Joint geraucht werden darf und ob man als Cannabis-Patient Auto fahren darf. Der Gesetzgeber hat das nicht klar geregelt und Patienten und Polizisten müssen es ausbaden.