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Masthähnchen in einem Stall, Symbolbild

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BN will Baustopp für Riesen-Hähnchenmast in Eschelbach

Der Bund Naturschutzes (BN) hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen eingereicht. Damit wollen die Naturschützer doch noch einen Baustopp erreichen.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Wie die Wolnzacher Ortsgruppe des BN am Donnerstag mitteilte, wird das Interesse des Betreibers der Hähnchenmast zunächst über das Interesse des Klägers gestellt.

Damit stünden Gewinninteressen Einzelner für das Gericht über den Interessen der Allgemeinheit, der Gesundheit der Anwohner, der Tiere und der Umwelt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht München im April einen Eilantrag zum sofortigen Baustopp der Hähnchenmast abgelehnt. Deshalb sei das Ergebnis des Hauptverfahrens noch offen, so der BN. Mit dem Eilantrag wollten die Naturschützer die durch das Landratsamt Pfaffenhofen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung außer Vollzug setzen. Ziel war, einen vorläufigen Baustopp zu erreichen und die Inbetriebnahme zu verhindern.

Eschelbacher Mastbetrieb will Zahl der Hähnchen fast verdreifachen

Der Geflügelmastbetrieb in Eschelbach in der Gemeinde Wolnzach will im großen Stil erweitern. Bisher hatte das Unternehmen eine Kapazität von 50.000 Tieren. Jetzt sollen es rund 144.000 werden. Nach Auffassung des Gerichts ist die Hähnchenmastanlage unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig. Es sei davon auszugehen, dass der Anlagenbetreiber für einen ausreichend langen Zeitraum über eine ausreichende Fläche zur Futtererzeugung verfügen wird.

Verwaltungsgericht: Schädliche Umwelteinwirkungen der Hähnchenmastanlage noch nicht absehbar

Hingegen sei noch nicht endgültig abschätzbar, inwieweit die Hähnchenmastanlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft oder ihr naturschutz- oder wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Diese Fragen seien abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären. Ein vorläufiger Baustopp sei deshalb jedoch nicht gerechtfertigt, da die Interessen des Anlagenbetreibers die Interessen des BN überwiegen, so das Verwaltungsgericht im April.

Noch kein Termin für Behandlung der Beschwerde des BN

Die Beschwerde des BN wurde nach Angaben des Verwaltungsgerichts München am 9. Mai eingereicht und liegt nun in der zweiten Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Hauptverfahren gebe es noch nicht.