Nach Afghanistan werden vorrangig nur Straftäter und Gefährder abgeschoben - außer in Bayern. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Innenministerien der Länder gab als einziges das bayerische Innenministerium an, grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abzuschieben.
Einschränkungen eigentlich aufgehoben
Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder nach Afghanistan zurück. Nach einer Verschlechterung der Sicherheitslage und einem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul wurden die Abschiebungen im Sommer 2017 auf Gefährder, Straftäter und sogenannte Identitätstäuscher beschränkt. Diese Einschränkungen wurden Anfang Juni wieder aufgehoben. Außer Bayern blieben aber offenbar alle anderen Länder dabei.
Bayerischen Innenministerium: "Behören verpflichtet zur Abschiebung"
Die bayerischen Ausländerbehörden seien verpflichtet, vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen abzuschieben, hieß es dazu laut epd aus dem Innenministerium in München. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein prüfen derzeit, wie sie mit der neuen Leitlinie für Abschiebungen umgehen wollen. Sieben Bundesländer beschränken Abschiebungen auf Gefährder und Straftäter. Andere Bundesländer gaben an, diese Gruppen würden "vorrangig" abgeschoben. Die Landesdirektion in Sachsen erklärte, es würden keine Frauen und Familien abgeschoben.
Bisher sechs Sammelabschiebungen nach Afghanistan in 2018
In diesem Jahr gab es nach Angaben des Bundesinnenministeriums bislang sechs Sammelabschiebungen mit insgesamt 148 Afghanen. 226 Afghanen reisten darüber hinaus im ersten Halbjahr im Zuge einer geförderten Rückkehr aus. Insgesamt wurden bis Ende Juni laut vorläufigen Zahlen des Innenministeriums mehr als 12.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben, knapp 9.000 sind von allein ausgereist.