Frau geht ein Dokument durch und tippt mit der anderen Hand etwas in einen Taschenrechner.
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Wer seinen Grundsteuerbescheid erhält, sollte diesen genau prüfen. (Symbolbild)

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Bayern: 97 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen abgegeben

Mehrfach war die Frist in Bayern verlängert worden. Letztlich sind fast alle Grundsteuer-Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Ein Großteil der Steuerbescheide ist bereits versendet. Was, wenn man merkt, dass man viel mehr zahlen soll?

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Als einziges Bundesland hatte Bayern die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung bis zum 30. April 2023 verlängert. 97 Prozent der Eigentümer und Eigentümerinnen in Bayern haben letztlich die entsprechende Steuer-Erklärung abgegeben, wie das Bayerische Landesamt für Steuern laut Mediengruppe Bayern (Montag) erklärte.

Bundestag und Bundesrat hatten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Das Gericht hatte die Überarbeitung des Regelwerks gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind. Infolge dessen müssen rund 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. Die Reform soll 2025 in Kraft treten.

Grundsteuer deutlich erhöht? Kommunen müssen aktiv werden

Die Finanzämter hätten bereits die meisten Bescheide verschickt, teilte das Amt mit. Sollten Bürger und Bürgerinnen auf ihrem Finanzamtsbescheid nun feststellen, dass sie deutlich mehr Grundsteuer zahlen sollten, so müssten als nächstes die Kommunen reagieren und über eine mögliche Hebesatzanpassung beraten. "Nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor", sagte die Behördensprecherin. Wie Immobilienbesitzer und -besitzerinnen mit dem Bescheid umgehen und wie sie im Falle von Fehlern reagieren sollten, darüber informiert das Bayerische Landesamt für Steuern auf einer Website zu häufig gestellten Fragen.

Die Festlegung der Hebesatzhöhe bleibe aber eine freie Entscheidung der Gemeinden. "Das Grundsteuergesetz gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor." Daran habe sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert, sagte die Sprecherin des Landesamtes der Zeitungsgruppe.

Neuberechnung: Bayern nutzt eigenes Modell

Von 2025 an wird die Grundsteuer auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" war. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.

Mit Informationen von dpa und Reuters

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