Vor dem Schwurgerichtssaal im Justizgebäude in Hof.
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Das Urteil des Landgerichts Hof gegen eine 17-Jährige, die ihr Baby nach der Geburt getötet hat, ist rechtskräftig.

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Baby totgeschlagen: Jugendliche aus Hof rechtskräftig verurteilt

Im Juli ist eine 17-Jährige vom Landgericht Hof zu viereinhalb Jahren Jugendarrest verurteilt worden. Sie hatte ihr Kind sofort nach der Geburt getötet. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Urteil des Landgerichts Hof gegen eine 17-Jährige, die ihr Baby nach der Geburt getötet hat, ist rechtskräftig. Gegen das Urteil seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Die junge Frau war Mitte Juli zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Nach Auffassung einer Jugendkammer des Gerichts hatte die 17-Jährige am 20. Januar dieses Jahres ihr Kind allein zur Welt gebracht und anschließend "mit massiver stumpfer Gewalt gegen Kopf und Körper zu Tode gebracht". Den Leichnam soll sie im Umfeld ihres Elternhauses abgelegt haben. Die 17-Jährige war noch im Januar festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

Angehörige hatten Schwangerschaft und Geburt nicht bemerkt

Die Familie der Angeklagten hatte von der Schwangerschaft den Angaben zufolge nichts mitbekommen, die Jugendliche selbst habe diese für sich verdrängt, hieß es. Auch dem Jugendamt sei die Schwangerschaft bis zur Tat unbekannt gewesen.

Als Angehörige starke Blutungen bei der Jugendlichen bemerkten, gingen diese mit ihr in ein Krankenhaus. Dort wurde entdeckt, dass sie kurz zuvor entbunden hatte. Die Polizei fand daraufhin das tote Kind. Die junge Frau hatte das Baby nach Angaben der Beamten wohl in der 30. Schwangerschaftswoche auf die Welt gebracht.

Gericht hält 17-Jährige für voll schuldfähig

Die Angeklagte hatte im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, umfassende Angaben gemacht. Eine Vielzahl von Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten hatten ausgesagt, zudem waren die eingesetzten Ermittlungspersonen gehört worden. Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger legte das Verletzungsbild und das Obduktionsergebnis dar.

Aufgrund des Ergebnisses eines psychiatrisch-forensisches Gutachtens sah die Kammer die Angeklagte für voll schuldfähig an.

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Mit Informationen von dpa.

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