Im Mordverfahren Hirblingen haben die Verteidiger am Nachmittag den Freispruch des Angeklagten gefordert. Zu Beginn seines Plädoyers nahm sich Verteidiger Walter Rubach die Zeit, um zwischen den Zeilen Kritik an Staatsanwaltschaft und Gericht zu üben. Es scheine, als hätte sich das Gericht förmlich beeilen wollen, die Beweisaufnahme zu schließen. Das vorgezeichnete Bild der Staatsanwaltschaft reiche aber seiner Meinung nicht aus, um abschließend zu urteilen. Das Gericht müsse auch die Indizien dahingehend betrachten, ob nicht auch andere Wahrnehmungen möglich seien.
Verteidigung: Im Zweifel für den Angeklagten
Rubach nannte als Beispiel einen möglichen Zeugen, der verneint hatte, dass der Angeklagte kurz nach der Tat bei ihm gewesen war. Dieser habe möglicherweise aus persönlichen Motiven gelogen, das hätte die Polizei überhaupt nicht überprüft, kritisierte Rubach. Der Mord sei seinem Mandanten nicht nachzuweisen - daher beantrage er Freispruch. "Im Zweifel für den Angeklagten", so lautete auch das Fazit von Verteidiger Hansjörg Schmid, der ebenfalls Freispruch beantragte.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich
Für Staatsanwältin Martina Neuhierl ist die Sache klar: Habgier sei ein klares Motiv des Angeklagten für den Mord an dem lesbischen Paar gewesen. Sie fordert daher wegen zweifachen Mordes und wegen Computerbetrugs eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 32 Jahre alten Mann aus Hirblingen. Es liege angesichts der Vorgehensweise auch eine besondere Schwere der Schuld vor, so die Anklägerin. Der Mann ist angeklagt, seine zwei Nachbarinnen im Dezember vergangenen Jahres brutal erstochen und am Ortsrand von Hirblingen vergraben zu haben.
Auch Opferanwältin will den Angeklagten hinter Gittern sehen
Die Nebenklage hat sich der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. An der Täterschaft des Angeklagten könne es überhaupt keinen Zweifel geben, so Opferanwältin Marion Zech. Man könne nur spekulieren, was sich in dem Mann "aufgestaut" habe. Aber da sich der Angeklagte nicht äußere, blieben die Hintergründe für die Angehörigen im Dunklen.
Die Schwester einer der getöteten Frauen ergriff dann noch selbst in bewegender Weise das Wort und sagte mit zitternder Stimme, aber mit festem Blick auf den Angeklagten:
"Das Leben meiner Eltern ist komplett zerstört, auch wir haben seit der Tat lebenslänglich. Ich richte deshalb die Bitte an das Gericht, dass Sie das in diesem Urteil auch so weitergeben." Schwester eines Opfers
Die Urteilsverkündung hat das Gericht für Dienstag um 11.00 Uhr angesetzt.