Auch wenn es nicht sein sollte: Diskriminierung und Ungleichbehandlung gibt es auch an Hochschulen. Studierende und Mitarbeitende der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) können Vorfälle nun über eine hochschuleigene App melden - wenn gewünscht, auch anonym.
App "Respect@THI" als Anlaufstelle
Neben Diskriminierung können in der App auch Cybermobbing, Stalking, Bedrohung und sexuelle Gewalt oder Belästigung gemeldet werden. Außerdem sind dort generelle Informationen, Hilfen und Ansprechpartner gesammelt. Ein Fragebogen soll beispielsweise dabei helfen, Diskriminierung klar zu identifizieren. Oftmals sei es schon eine unbedachte Frage oder eine unsensible Wortwahl, die den anderen mit einem unguten Gefühlt zurücklassen, so die Gleichstellungsbeauftragte der THI, Yasmine Limberger.
App von Studierenden für alle Hochschulangehörigen
Entwickelt haben die App "Respect@THI" fünf Studierende der THI in den vergangenen eineinhalb Jahren im Rahmen des Förderprogramms "THI Talent". Ein "wertvoller Beitrag gegen Diskriminierung", findet THI-Präsident Walter Schober: "Frei von Diskriminierung zu leben, ist ein Menschenrecht und soll auch an den Hochschulen so gelebt werden." Alle Studierenden und Hochschulangehörigen können die App in den gängigen App-Stores herunterladen und sich mit ihren THI-Zugangsdaten einen anonymen Aktivierungscode erstellen lassen.
Diskriminierung an Hochschulen: Bayernweite Statistik fehlt
Auch andere bayerische Hochschulen bemühen sich, etwas gegen Diskriminierung zu tun: An der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München gibt es beispielsweise neben den offiziellen Anlaufstellen in der Universität noch eine externe, anonyme Beratung. An der Universität Augsburg können Betroffene anonym über ein Online-Tool mit Beratenden chatten.
Wie viele Fälle von Diskriminierung und sexueller Belästigung an Hochschulen gemeldet werden, wird statistisch jedoch nicht erfasst.
Anti-Diskriminierungs-Person in neuem Hochschulgesetz-Entwurf
Diskriminierung sei ein Thema, mit dem sich die bayerischen Hochschulen auseinandersetzen müssen, auch wenn sie das ungern tun, meint Margit Weber, Sprecherin der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF). Im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes stünde immerhin, dass Antidiskriminierungspersonen benannt werden müssen. Sie hätte sich noch klarere Vorgaben gewünscht, aber immerhin sei das so schon eine Bewusstmachung im Gesetz. Und genau diese Bewusstseinsbildung brauche es, um Täterinnen und Täter abzuschrecken und potenzielle Opfer zu bestärken, meint Margit Weber.
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