Bayern 1


11

Internet langsam Ihre Rechte bei langsamem Internet

Das Internet ist bei Ihnen zu Hause zu langsam, Webseiten laden ewig? Was Sie unternehmen können und welche Rechte Sie Ihrem Internet-Provider gegenüber haben.

Stand: 12.03.2024 10:53 Uhr

Frau sitzt zu Hause vor einem Laptop und ärgert sich über langsames Internet | Bild: mauritius images / Roman Samborskyi / Alamy / Alamy Stock Photos

Zum 1. Dezember 2021 hat sich das Telekommunikationsrecht in zwei entscheidenden Punkten geändert - und zwar zu Gunsten aller Verbraucher. Zum einen können Nutzerinnen und Nutzer ihre Telekommunikationsverträge schneller kündigen. Ist die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Verträge verlängern sich also nicht automatisch um ein weiteres Jahr, wenn man vergessen hat, rechtzeitig zu kündigen. Alle, die unzufrieden sind, können dadurch schneller ihren Anbieter wechseln.

Telekom hat unrecht - Gerichtsentscheidung

Die Telekom hatte einem Kunden, der sich über die zu langsame Internetgeschwindigkeit beschwerte und die Zahlungen minderte, geschrieben, dass sie die Minderung bestätige. Im gleichen Schreiben stand, so die Verbraucherzentrale: "Mit der Minderung entfällt ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag." Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte daraufhin gegen die Telekom. Das Landgericht Köln bewertete das Schreiben der Telekom als irreführend und stellte klar, dass das Sonderkündigungsrecht bei langsamem Internet und einer Minderung trotzdem gelte. Weitere wichtige Kundenrechte finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Langsames Internet - erst messen und dann weniger zahlen

Die zweite Änderung: Verbraucherinnen und Verbraucher haben seit Dezember 2021 ein Minderungsrecht und in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, wenn die tatsächliche Bandbreite regelmäßig und erheblich von der vertraglich vereinbarten Bandbreite abweicht, kann man weniger zahlen, mindern, oder eben sofort kündigen. Allerdings muss man vorher die erreichte Bandbreite messen. Tatjana Halm, Referatsleiterin "Markt und Recht" von der Verbraucherzentrale Bayern beschreibt, wie man vorgehen muss: "Der Verbraucher kann mit einem Speedtest, den die Bundesnetzagentur zur Verfügung stellt, messen, wie es sich denn tatsächlich mit der Geschwindigkeit verhält. Da muss er zwei Tage lang insgesamt mindestens zwanzig Mal nachprüfen, wie ist denn die Geschwindigkeit und wenn diese abweicht von dem, was man bestellt hat, dann kann man eben mindern." Den Link zu dem Test finden Sie weiter unten.

Allerdings muss man seinem Anbieter vorher als Nachweis die Ergebnisse der eigenen Messungen zukommen lassen. Und man sollte seinen Anbieter auffordern, das Ganze nochmals technisch zu überprüfen und ihm die geplante Minderung ankündigen.

Weniger zahlen, das kann man tun, wenn zum Beispiel an beiden Messtagen nicht einmal die 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistung erreicht werden, so Tatjana Halm weiter.

Internet zu langsam - wie viel weniger darf ich zahlen

Um wie viel Prozent dürfen die Zahlungen an den Internet-Provider gekürzt werden dürfen, dazu sagt Halm im Interview mit BAYERN 1 Moderatorin Ulla Müller: "Wie viel man kürzen darf, das ist tatsächlich die Frage. Wir als Verbraucherschützer würden sagen, bei 50 Prozent Leistung zahlt man nur 50 Prozent, aber da wird auch die Frage sein, wie die Gerichte letztendlich entscheiden."

Langsames Internet - messen mit Speedtest der Bundesnetzagentur

So testen Sie mit einem Klick wie schnell Ihre Internetgeschwindigkeit wirklich ist und finden den Speedtest der Bundesnetzagentur sowie die App für mobiles Messen für iOS und Android.

Weitere Informationen zum Vorgehen und zur Kündigung finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.


11