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Führerschein umtauschen Wer jetzt den neuen Führerschein beantragen muss

Bis 2033 werden alle alten Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine ausgetauscht. Wer jetzt aktiv werden muss, wie lange es dauert und wo Sie Ihren Führerschein umtauschen können, hier.

Stand: 14.07.2023

Alter rosa Führerschein | Bild: mauritius-images

Welchen Führerschein muss ich umtauschen?

Ein rosa oder gar grauer Papierlappen, zu groß für den Geldbeutel, das Passbild festgestanzt - viele haben ihn noch, den alten Führerschein, doch nicht mehr allzu lange. Das betrifft auch alle Autofahrer, die eine Fahrerlaubnis in Scheckkartenformat mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 besitzen.

Führerschein umtauschen - Fristen

Fast 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1999 bis 18.1.2013, müssen umgetauscht werden. Damit nicht alle Führerscheinbesitzer gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen und die Behörden überfordern, wurde ein Stufenplan aufgestellt.

So funktioniert der Stufenplan fürs Führerschein umtauschen:

Umgetauscht werden müssen alle Motorrad- und Pkw-Führerscheine. Wann Sie mit dem Umtausch an der Reihe sind, zeigt die folgende Tabelle. Relevant dafür sind Ihr Geburtsdatum und das Ausstellungsjahr des alten Führerscheins (nicht das Erteilungsdatum!). Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben bis 2033 Zeit. Die Geburtsjahrgänge bis 1964 sollten ihren Führerschein bereits umgetauscht haben. Bis Anfang 2024 sind nun die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Quelle: Bundesverkehrsministerium

Nach Ablauf der Fristen verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.

Was gilt für alle, die vor 1953 ihren Führerschein gemacht haben

Die Menschen mit den ältesten Führerscheinen haben am längsten Zeit, diesen umzutauschen. Warum das so ist, begründet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr so: "Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen."

Weitere Fragen zum Führerscheinumtausch beantworten die FAQ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Wie lange dauert es, den Führerschein umzutauschen?

Das Prozedere ist von Landkreis zu Landkreis und von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle verschieden. Im KVR in München zum Beispiel dauert der Umtausch aktuell einige Wochen: "Derzeit ist für Umtauschanträge mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen – sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden", so Julien Chauve, KVR-Pressesprecher. Grund, sich besser rechtzeitig zu kümmern ist der: "Gegen Ende der jeweiligen Umtauschfrist kommt es erfahrungsgemäß zu einer großen Steigerung der Antragszahlen, so dass sich die Bearbeitung verzögern kann."
In München und manchen anderen Kommunen kann man den Umtausch online beantragen. In Augsburg wird gebeten, den Umtausch-Antrag spätestens 3 Monate vor Fristende (stets der 19. Januar des Folgejahres) zu stellen.

Was kostet der Umtausch des Führerscheins:

Die Kosten für den neuen EU-Führerschein liegen zwischen 25 und 35 Euro, je nach Ort. So zahlt man in München und Augsburg beispielsweise 25,30 Euro, beim Landratsamt Starnberg dagegen 30,30 Euro und in Nürnberg 30,39 Euro.

Was ist wichtig beim Umtauschen des Führerscheins?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Dafür brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich Ihren alten Führerschein.

Wichtig: Wurde Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können diese Karteikartenabschrift per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der jeweiligen Behörde beantragen. Diese wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Die Kosten für den Umtausch müssen Sie selbst tragen und sie betragen ca. 25 Euro.

Umtauschen des Führerscheins verpasst - was dann?

Wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe, was dann? Muss ich mein Auto oder Motorrad stehen lassen? Dazu schreibt der ADAC:

"Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich 'nur' auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ('Fahren ohne Fahrerlaubnis')."

ADAC

Warum Führerschein umtauschen?

Am 15.02.2019 entschied der Bundesrat, dass alle alten Führerscheine in neue umgetauscht werden müssen. Grund ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sollen bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/wie-umweltfreundlich-sind-e-autos/bayern-1/95051732/

Führerschein umtauschen - danach auf 15 Jahre befristet

Der Umtausch des Führerscheins ist ein rein "verwaltungstechnischer", wie das Bundesverkehrsministerium schreibt. "Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden", so das Ministerium.

Der neu ausgestellte Führerschein ist in jedem Fall auf 15 Jahre befristet. Danach muss er neu ausgestellt werden - mit neuem, aktuellem Passbild.

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