Die Zentrale der Wirtschaftsprüfer EY.
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Nach dem Bilanzbetrug bei Wirecard muss der Wirtschaftsprüfkonzern EY Strafe zahlen - und wird in seinen Geschäften eingeschränkt.

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Wirecard-Betrug: Aufsicht sanktioniert Wirtschaftsprüfer EY

Nach dem milliardenschweren Bilanzbetrug bei Wirecard hat die Abschlussprüferaufsicht nun Konsequenzen gezogen: Der Wirtschaftsprüfkonzern EY muss Strafe zahlen und wird in seinen Geschäften eingeschränkt. Denn EY soll Berufspflichten verletzt haben.

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Im Fall Wirecard hat die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde Apas ihr bisher umfangreichstes Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) durchgeführt. Neben Geldbußen für EY und beteiligte Prüfer wurde erstmals ein sogenanntes Wettbewerbsverbot verhängt. EY darf nun zwei Jahre lang bestimmte Aufträge nicht annehmen.

EY: Zwei Jahre keine neuen Prüfmandate von börsennotierten Firmen

Neben einem Bußgeld von 500.000 für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und mehrere ihrer Prüfer ist vor allem das Wettbewerbsverbot entscheidend. Die Aufsichtsbehörde Apas teilte mit, EY dürfe zwei Jahre lange keine neuen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mehr übernehmen. Gemeint sind damit unter anderem börsennotierte Aktiengesellschaften, aber offenbar auch andere besonders wichtige Firmen. Bisher bestehende Mandate von EY dürfen dagegen fortgeführt werden, falls die Firmen das wünschen.

EY muss mit erheblichem wirtschaftlichen Schaden rechnen

Diese könnten die harte Strafe gegen EY und den Image-Verlust durch den Wirecard-Skandal zum Anlass nehmen, um die Prüfer zu wechseln. Deutschland ist für EY eines der wichtigsten Länder, der Marktanteil ist hier besonders hoch. Bei Wirecard war es EY nicht aufgefallen, dass 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlten. Um diesen gigantischen Fehlbetrag dreht sich auch der Strafprozess gegen den Wirecard-Gründer und -Chef Markus Braun und andere Ex-Vorstände.

  • Zum Artikel: Musterverfahren gegen EY in Sachen Wirecard

EY reagiert zurückhaltend auf Apas-Strafen

Eine erste Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, deren Deutschland-Sitz in Stuttgart ist, lässt viele Fragen offen. Sollten EY und/oder einzelne betroffene Prüfer gegen Bußgelder und Wettbewerbsverbot Einspruch bei Apas Einspruch einlegen, wird sich zunächst ein gemeinsamer Ausschuss der Aufsichtsbehörde erneut damit befassen. Gegen dessen Entscheidung wären ebenfalls Rechtsmittel möglich zunächst in zwei Gerichtsinstanzen in Berlin und anschließend womöglich auch beim Bundesgerichtshof. Bis zu einem rechtswirksamen Urteil könnten also noch mehrere Jahre vergehen.

Andererseits könnte EY sich auch dazu entscheiden, die ausgesprochenen Strafen sofort zu akzeptieren, um den Imageschaden möglichst gering zu halten und die Unsicherheiten zu beenden, die ein jahrelanger Rechtsstreit nach sich ziehen könnte.

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