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Wie hoch dürfen Zinsen beim Finanzamt sein?

Am Finanzamt geht die Niedrigzinsphase spurlos vorüber. Wer Steuern nachzahlt, muss diese mit sechs Prozent pro Jahr versteuern. Dagegen hat ein Steuerzahler geklagt. Heute wird der Bundesfinanzhof in München sein Urteil verkünden. Von Wolfram Schrag

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Geklagt hat ein Ehepaar, das sich mit der Revision zum Bundesfinanzhof dagegen wehrt, alleine an Zinsen rund 7.700 Euro nachzahlen zu müssen. Der entsprechende Paragraf in der Abgabenordnung widerspreche wegen der Niedrigzinsperiode dem allgemeinen Gleichheitsgebot. Das sah das Finanzgericht Düsseldorf anders. Die Regelung stehe nun mal im Gesetz.

Jetzt ist der Bundesfinanzhof gefragt

Und dort ist festgelegt, dass Zinsen erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres zu zahlen sind und diese typisiert auf 0,5 Prozent pro Monat festgesetzt werden. Daran habe sich das Finanzamt gehalten. Und deswegen hat das Finanzgericht die Klage abgewiesen.

Zinsniveau noch weiter gesunken

Auch der Bundesfinanzhof hatte zuletzt 2015 die Verzinsung von sechs Prozent verfassungsrechtlich nicht beanstandet. Da das Zinsniveau allerdings zwischenzeitlich noch weiter abgesackt und von der gesetzlichen Regelung weiter denn je entfernt ist, ließen die Finanzrichter in Düsseldorf eine erneute Revision zu. Man darf gespannt sein, wie das höchste Steuergericht nun entscheidet.