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VW-Logo auf Stammhaus in Wolfsburg

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VW: Verfassungsgerichts-Beschwerde gegen Sonderprüfung

Wie "SZ", NDR und WDR berichten will VW eine Sonderprüfung zum Abgasskandal in höchster Instanz verhindern und hat eine Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die Sonderprüfung war auf Antrag von Aktionären vom Oberlandesgericht Celle verfügt worden.

Dem Medien-Bericht zufolge macht das Unternehmen geltend, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom November es in seinen Grundrechten verletzt habe. Der Konzern habe zudem beantragt, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Ein Entscheidungstermin sei "derzeit nicht absehbar", so das Verfassungsgericht.

Aktionäre wollen Antworten

Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.

Volkswagen versuche, sich "mit Zähnen und Klauen" gegen Transparenz im Dieselskandal zu wehren, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. Dieser Schritt halte die angeordnete Sonderprüfung aber nicht auf, zeigte er sich überzeugt.