Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor einem Bildschirm und macht ihre elektronische Steuererklärung.
Bildrechte: BR/Vera Johannsen

Sie kann bares Geld bringen: Eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2019 muss spätestens zum Jahresende abgegeben werden.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Steuertipps: Geld sparen zum Jahresende

Spätestens am 31. Dezember heißt es: Nichts geht mehr für das Veranlagungsjahr 2023. Jetzt allerdings ist noch Zeit, Unterlagen zu sichten, zu planen und entweder Investitionen noch in diesem Jahr zu tätigen oder sie auf das nächste Jahr zu schieben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern macht darauf aufmerksam, dass wichtige Fristen bei der Steuererklärung zum Jahresende ablaufen. Das betrifft beispielsweise die freiwillige Steuererklärung 2019. Denn wer die Erklärung freiwillig einreicht, also nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat dafür vier Jahre Zeit. Steuerpflichtige können jetzt noch ihre freiwilligen Erklärungen für 2019 bis zum 31.12.2023 rückwirkend einreichen. Und das kann sich richtig lohnen, denn oft kommt es hier zu Rückzahlungen, häufig zwischen 100 und 1.000 Euro.

"Aber auch den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage 2019 kann man noch stellen", sagt Gerauer. "Und was oft vergessen wird: der Antrag auf die Wohnungsbauprämie, dies ist für 2021 noch möglich." Zudem sollten all diejenigen, die einen Riester-Vertrag haben, prüfen, ob die Zulagen beantragt worden sind. Hier kann noch bis zum Jahresende der Zulagenantrag für das Jahr 2021 abgegeben werden.

Freistellungsaufträge anpassen?

Hier ist die Antwort ganz klar: Ja, wenn man sich Arbeit sparen will. Wer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, zahlt auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Das kann man sich dann zwar mit der nächsten Steuererklärung zurückholen, einfacher ist es allerdings, Freistellungsaufträge zu erstellen.

Grundsätzlich gilt: Ist ein Freistellungsauftrag erteilt, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum sogenannten Sparerpauschbetrag steuerfrei. Dieser Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete.

Der Betrag kann auch auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. Es lohnt sich also nachzuschauen, wo welche Kapitalerträge erwartet werden und zu prüfen, ob die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Geldinstituten sinnvoll eingesetzt sind.

Handwerkerleistungen – Schnell noch etwas renovieren lassen?

Bad, Böden, Fenster – nichts hält ewig. Und die Kosten für Reparatur oder Neueinbau können durchaus hoch ausfallen. Da ist man froh, dass Handwerkerkosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Allerdings gilt das nicht für die komplette Rechnung. Von den gezahlten Arbeitskosten dürfen 20 Prozent angerechnet werden, maximal jedoch nur 1.200 Euro pro Jahr, was einer Gesamtausgabe von 6.000 Euro entspricht. Aber Achtung: Anfahrts- und Gerätekosten fallen zwar auch unter diesen Betrag, nicht aber die Materialkosten.

Ein Blick auf die bereits bezahlten Rechnungen zeigt: Ist der Betrag schon ausgeschöpft? Wenn nicht, und es steht noch eine Handwerkerleistung an, dann kann diese zügig angegangen werden. Anders stellt es sich dar, wenn der Höchstbetrag schon ausgeschöpft ist: "Wenn ich aber noch mehr Handwerkerleistungen in Anspruch genommen habe und kurz vor Weihnachten die Rechnung noch kommt, zum Beispiel, weil ich mir einen neuen Fußboden habe verlegen lassen, dann kann es schon sinnvoll sein, dass ich das auf das nächste Jahr verschiebe, weil da der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist und ich ihn dann nochmal in Anspruch nehmen kann", sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Noch Hilfe im Garten einplanen?

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wird es mit dem Rechnen und Planen etwas schwieriger. Schließlich handelt es sich hier um Leistungen, die über das Jahr hinweg in Anspruch genommen werden. Das sind beispielsweise Kosten für eine private Kinderbetreuung, für die Pflege eines kranken oder alten Menschen oder für den Lohn einer Putzhilfe.

20 Prozent der Aufwendungen können geltend gemacht werden, hier sind es maximal 4.000 Euro im Jahr. Ist der Betrag noch nicht ausgeschöpft, könnte man überlegen, ob ohnehin noch anstehende Gartenarbeiten vergeben werden, auch Winterdienste zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Gesundheitskosten – Lohnt es sich, die neue Brille noch in diesem Jahr zu kaufen?

Stehen aktuell Anschaffungen im Gesundheitsbereich an, dann lohnt es sich jetzt auf alle Fälle zu rechnen. Der Klassiker unter den Gesundheitskosten ist der Kauf einer neuen Brille. Aber auch beispielsweise Zahnersatz oder eine Augen-Laser-OP zählen dazu.

Gesundheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Diese können allerdings erst abgesetzt werden, wenn sie eine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Und diese ist bei jedem anders, abhängig vom Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Einkommen. "Wenn man schon höhere Aufwendungen hatte, weil man sich beispielsweise die Zähne hat machen lassen, vielleicht schon über der zumutbaren Belastung ist, dann holt man sich noch die Brille, die man gerade braucht. Wenn man die sonst nämlich erst nächstes Jahr anschaffen würde, würde sie vielleicht verpuffen" erklärt Tobias Gerauer.

Wie Werbungskosten ideal einsetzen?

Die Werbungskostenpauschale liegt für das Jahr 2023 bei 1.230 Euro. Wer bei seinen beruflichen Aufwendungen knapp unter diesem Betrag liegt, kann weitere Kosten noch in dieses Jahr packen. Das kann zum Beispiel eine ohnehin geplante Weiterbildung sein, Fachliteratur oder weitere Arbeitsmittel. Das lohnt sich vor allem dann, wenn jetzt schon abzusehen ist, dass im kommenden Jahr lediglich der Pauschbetrag in Anspruch genommen werden soll.

Noch schnell heiraten, um Steuern zu sparen?

Für eher pragmatisch veranlagte Paare mag es ein Grund sein: Wer noch bis zum 31.12. heiratet, kann die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting für das ganze zurückliegende Jahr in Anspruch nehmen.

Dieser Artikel ist erstmals am 11. November 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!