Der fränkische Sportartikelhersteller Ortlieb ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). "Nachdem alle vorangegangenen Instanzen bereits unsere Rechtsauffassung geteilt haben, bedauern wir es, dass der BGH keine Entscheidung getroffen hat, sondern zurück an das Berufungsgericht verwiesen hat," heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens aus Heilsbronn (Lkr. Ansbach). Der BGH hatte am Donnerstag entschieden, dass Amazon in seiner internen Suchmaschine weiterhin Produkte anderer Hersteller anzeigen darf, auch wenn nach "Ortlieb" gesucht wird.
Täuschung des Verbrauchers muss ausgeschlossen sein
Der BGH habe Marken aber dennoch den Rücken gestärkt, so die Franken. Die Anzeige von Konkurrenzprodukten müsse künftig deutlicher gekennzeichnet werden, wenn nach einem Markennamen gesucht wird.
Für den Normalverbraucher müsse erkennbar sein, dass die in den Suchergebnissen angebotenen Produkte nicht nur von Ortlieb stammen, urteilte das Gericht. Die Klärung dieser Frage verwies der BGH zurück an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht München. Ortlieb ist nun optimistisch, dass das OLG München zu seinen Gunsten entscheiden wird.
Ortlieb nicht auf Amazon
Ortlieb beschäftigt rund 220 Mitarbeitern und stellt wasserfeste Taschen her. Diese werden allerdings nicht auf Amazon vertrieben, sondern nur über den Fachhandel. Kunden, die auf amazon.de nach "Ortlieb" suchen, werden allerdings auch auf Händler verwiesen, die ähnliche Produkte anderer Hersteller anbieten. Dagegen hat sich die Klage des Heilsbronner Unternehmens gerichtet.