Touristen sitzen bei trübem Wetter auf einer Bank am Strand vor der Nordsee.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich

In der Politik wird schon über die "Rente mit 70" debattiert - dabei ist vor nicht allzu langer Zeit erst die "Rente mit 63" beschlossen worden.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Rente mit 63: Früher in Rente ohne Abschläge – das gilt

Vor knapp einem Jahrzehnt wurde die Rente mit 63 eingeführt. Zuletzt gab es immer wieder Debatten um eine Abschaffung der Möglichkeit früher in Rente zu gehen - und das ohne Abschläge. Aber was gilt eigentlich genau?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der muss nicht bis zum regulären Rentenalter weiterarbeiten. Doch auch andere, die noch fit genug für ihren Job wären, können bei der gesetzlichen Rentenversicherung früher in den Ruhestand – und zwar ohne Abschläge.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine frühere Rente?

Ja. Seit 2014 gibt es die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", besser bekannt als Rente mit 63. Man muss dafür allerdings auf mindestens auf 45 Versicherungsjahre kommen. Tatsächlich können aber nur die mit 63 in den Ruhestand gehen, die vor 1953 geboren wurden.

Für jüngere Jahrgänge steigt das Eintrittsalter in zwei Monats-Schritten auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1959 gilt eine Altersgrenze von 64 Jahren und zwei Monaten. Die Jahrgänge ab 1964 können diese Rente erst ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge beanspruchen.

Gibt es eine Mindestversicherungszeit?

Ja. Die liegt bei 45 Jahren. Das bedeutet aber nicht, dass ich so lange auch in die Versicherung eingezahlt haben muss. Als Zeiten werden zum Beispiel auch die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine berufliche Weiterbildung oder Kurzarbeitergeld angerechnet.

Zur Berücksichtigung allerdings verlangt das Gesetz zur Rente mit 63, dass für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Gibt es Nachteile der Rente mit 63?

Ja. Abschläge werden – anders als bei der Rente nach nur 35 Versicherungsjahren – zwar nicht fällig. Den vorzeitigen Ruheständler steht trotzdem nicht das zu, was sie bei einem regulären Renteneintritt bekommen hätten. Denn sie kommen bei gleichem Durchschnittsgehalt auf weniger Rentenpunkte, die für die Höhe des Ruhegehaltes mitentscheidend sind. Sie zahlen weniger lang in die Versicherung ein.

Wer möchte, kann freiwillige Beiträge während des Rentenbezuges zahlen, ohne dass er beschäftigt ist. Diese Beiträge würden die Rentenhöhe noch erhöhen, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Eine andere Möglichkeit sind Sonderzahlungen, um Abschläge vor einem abschlagsfreien Rentenbezug auszugleichen – aber frühestens ab einem Lebensalter von 50 Jahren. Der Ausgleichsbetrag kann auch über mehrere Jahre verteilt werden. Damit lassen sich Steuern sparen. Man muss sich diese regelmäßigen Zahlungen aber auch leisten können. Eine "Geld-Zurück-Garantie" gibt es nicht. Geht man doch erst regulär in den Ruhestand, dann erhöhen die Ausgleichszahlungen die spätere Rente.

Mit 63 in Rente gehen: Kann ich mich beraten lassen?

Ja. Betroffene sollten sich vorab auf jeden Fall beraten lassen – empfehlen Verbraucherschützer. Die Deutsche Rentenversicherung bietet sich dafür an. Dort kann der Antrag auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestellt werden.

Wer eine Rentenberatung wünscht, muss sich an manchen Orten aber auf lange Wartezeiten gefasst machen.

Dieser Artikel ist erstmals am 19. Dezember 2022 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!