Nicht alle, aber viele Betriebe in Deutschland haben einen Betriebsrat. Und der reagiert alarmiert, wenn von Personalabbau die Rede ist. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt ihm bei Änderungen in Firmen einer gewissen Größe durchaus eine Rolle zu. Zunächst können die Arbeitnehmervertreter versuchen, einen Interessensausgleich mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Muss überhaupt abgebaut werden? Vielleicht lassen sich Kosten zum Beispiel woanders einsparen. Wie viele Beschäftigte soll es treffen? Denkbar wäre, einige Mitarbeiter an anderen Standorten einzusetzen. Und in welchem Zeitraum soll die Maßnahme umgesetzt werden? Der Betriebsrat bringt da die Interessen der Beschäftigten ein und muss informiert werden. Er kann einen solchen Ausgleich aber nicht rechtlich erzwingen.
Anders sieht das beim Sozialplan aus. Hier ist schon klar, dass es zu Änderungen im Betrieb kommt, dass also Personal abgebaut oder Standorte geschlossen werden. Die Folgen des Ab- oder Umbaus sollen für die Mitarbeiter möglichst abgemildert werden. Es findet eine Sozialauswahl statt, also wem wird gekündigt und wem nicht, weil er zum Beispiel eine Familie ernährt. Es geht um die Finanzmittel, um einige eher in den Ruhestand zu schicken oder Abfindungen für die, die den Betrieb verlassen. Der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen.