Dem Gericht lagen zwei Klagen von Online-Verkäufern vor. In beiden Fällen hatte Paypal den Käufern aufgrund ihrer Beanstandungen Käuferschutz gewährt und den jeweiligen Kaufpreis zurückerstattet. Die Verkäufer wollten aber trotzdem ihr Geld und klagten. Der Bundesgerichtshof entschied nun: Der Paypal-Käuferschutz schließt Zahlungsklagen der Verkäufer nicht aus. Denn die Beanstandungen der Käufer würden von dem Bezahldienst nur sehr vereinfacht geprüft. Außerdem bestünde das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer weiter.
Schlechte Nachrichten für Online-Käufer
Wer mit seinem Einkauf im Netz unzufrieden ist und sich per Paypal-Käuferschutz sein Geld zurückholt, kann also nicht sicher sein, dass die Sache damit für ihn erledigt ist. Der Verkäufer hat immer noch das Recht, vor den Kadi zu ziehen. Und wenn er Recht bekommt, muss der Verbraucher den im Netz erworbenen Artikel letztlich doch zahlen.