Der Antrag der FDP wird morgen im Bundestag beraten. Er sieht auch vor, dass die derzeit geltenden Ruhezeiten - mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen - verkürzt werden. Zur Begründung heißt es, durch die Digitalisierung verändere sich die Arbeitswelt massiv. Deshalb müsse das Arbeitszeitgesetz flexibilisiert werden, so der sozialpolitische Sprecher der FDP, Pascal Kober. Homeoffice und mobiles Arbeiten böten neue Chancen.
Weg von der täglichen Obergrenze
"Die Einführung einer Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft neuen Spielraum und erhält zugleich die Schutzfunktion der Vorgabe einer Höchstarbeitszeit." FDP-Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Paragraf 3 des derzeitig geltenden Arbeitszeitgesetzes sieht bisher vor, dass die "werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer...acht Stunden nicht überschreitet". Verlängerungen auf maximal zehn Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten die durchschnittlichen acht Stunden nicht überschritten werden. Die Zahl der Arbeitstage pro Woche ist in dem Abschnitt nicht geregelt - insofern ergibt sich keine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Das soll sich nach dem Willen der Liberalen nun ändern. Sie orientieren sich an der EU-Arbeitszeit-Richtlinie. Die sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor - einschließlich Überstunden. Die tägliche Beschränkung auf acht Stunden fiele damit weg.
Kürzere Ruhezeiten zwischen zwei Diensten
Außerdem sind bisher zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang am kommenden Tag elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben, die im Einzelfall auf neun Stunden reduziert werden können. Auch diese Ruhezeiten sollen nach dem Willen der FDP in Tarifverhandlungen verkürzt werden dürfen. Der Gesetzgeber solle sich aus dieser Frage heraushalten, so der Forderung.
Europarechtliche Probleme sieht die FDP nicht. Bisher habe der Gesetzgeber in Deutschland die Spielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie nur unzureichend genutzt.
Auch Union und SPD denken derzeit über Änderungen des Arbeitszeitgesetzes nach. Konkrete Vorschläge von den Parteien der Großen Koalition liegen dem Bundestag allerdings noch nicht vor.