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Uber-Fahrdienst

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EuGH-Urteil bringt Fahrtenvermittler Uber in Bedrängnis

Der international tätige Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe erlitten. Uber kann künftig die Vermittlung von privaten Fahrern zu taxiähnlichen Dienstleistungen über eine App verboten werden. Von S. Schoebel

Seit es Fahrtenvermittlungsdienste wie Uber oder Lyft gibt, kämpfen Taxiunternehmen gegen die neue Konkurrenz. Denn die ist bisher nicht den selben strengen Regularien unterworfen wie traditionelle Taxidienste, wo jeder Fahrer eine Beförderungslizenz braucht. Uber argumentierte stets: Menschen, die über die Uber-App eine Fahrt in ihrem Privatauto anbieten, seien ja keine Taxifahrer, sondern eben Privatleute.

Von Beruf Uber-Fahrer

Doch inzwischen gibt es viele Uber-Fahrer, die das Ganze als Job betreiben - weswegen die Taxi-Lobby in ganz Europa gegen den Neuling auf dem Markt vorgeht. So auch der Berufsverband der Taxifahrer von Barcelona, der gegen Uber geklagt hatte. Das zuständige Handelsgericht in Barcelona schaltete den Gerichtshof der EU ein - und dort hat Uber nun eine herbe Schlappe erlitten.

Verkehrsdienstleistung, nicht bloß Vermittlung

Denn die Richter erklärten: Was Uber anbietet, ist nicht einfach nur ein fürs Smartphone-Zeitalter typischer Vermittlungsservice, sondern eine Verkehrsdienstleistung. Denn ohne die Uber-App gäbe es ja die angebotene Fahrt gar nicht. Und Uber definiere die Bedingungen für dieses Angebot, vor allem den Preis. Sprich: Uber wird zum Fahrdienst - und die dürfen von den Mitgliedsländern reguliert werden, genauso wie Taxiunternehmen.

Kommt das Aus für Uber?

Damit obliegt es nun den EU-Ländern, wie sie mit Uber umgehen. Sie können z.B. verlangen, dass jeder Uber-Fahrer eine Beförderungslizenz und entsprechende Ausbildung hat - was für Uber wirtschaftlich wohl nicht mehr attraktiv wäre und damit das Aus bedeuten würde.