Sozialwahl-Leiter Peter Weiß sagt: "Es lohnt sich, mitzuwählen"
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Sozialwahl-Leiter Peter Weiß sagt: "Es lohnt sich, mitzuwählen"

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Endspurt für die Sozialwahlen: Lohnt es sich mitzumachen?

Noch bis Ende Mai sind Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. Die wenigsten wissen, was das überhaupt ist. Allerdings: Wer Veränderung für das Gesundheitssystem möchte, sollte hier mitwirken.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Seit genau einem Monat laufen die diesjährigen Sozialwahlen. Rund 52 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 31. Mai die Möglichkeit, zu entscheiden, wer die Versichertenvertreter in den Selbstverwaltungs-Gremien der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei fünf großen Krankenkassen sein sollen.

Weiß: "Für diese Wahl muss man zusätzlich Werbung machen"

Der Organisator der sogenannten Sozialwahlen, Peter Weiß, räumt ein, dass noch zu wenige Menschen Bescheid wissen über die Wahlen für die Versicherten-Vertreter. Weiß war lange für die CDU im Bundestag und aus seinem Leben als Politiker weiß er, dass Wahlkampf Kraft braucht. Aber immerhin musste er nie jemandem erklären, was eine Bundestagswahl ist. Bei den Sozialwahlen ist das anders, sagt er: "Für die muss man wirklich sich anstrengen, zusätzlich Werbung machen."

Die Sozialparlamente hätten einiges mitzureden, erklärt der Wahlleiter. Was Renten- und Krankenkassen zahlen und was nicht, entscheidet zwar zum allergrößten Teil der Bundestag. Aber die letzte Entscheidung, etwa über die Beitragssätze der Krankenkassen, fällen die Vertreter der Beitragszahler in den Sozialparlamenten.

Vertretungen gestalten beispielsweise Reha-Programm aus

Zusätzlich werden die Versichertenvertretungen dann aktiv, wenn es um die Ausgestaltung der Gesundheitsmaßnahmen geht, erklärt die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach: "Dann kommt es zum Zusammenspiel mit der Selbstverwaltung, die aus ihren Betrieben, aus ihren Zusammenhängen berichten, was vor Ort passiert." Beispielsweise wenn die Rentenkassen neue Ideen für Reha-Maßnahmen für Long-Covid-Patienten entwickeln, dann kämen viele Anregungen von den Versichertenvertretern in der Selbstverwaltung. "Das ergänzt sich einfach sehr gut", so Roßbach.

Dass die Wahlberechtigten trotzdem zögerlich sind mit ihrer Stimmabgabe, das erklärt sich Wahlleiter Peter Weiß unter anderem damit, dass es nicht einfach ist, zu erkennen, welche Liste wofür steht. Auf den Wahlzetteln stehen zum einen Listen von Gewerkschaften – daneben gibt es Listen, die etwa 'Versicherten-Vereinigung' heißen. Weiß erklärt dazu: "Das ist natürlich kein profilierter Wahlkampf: Regierung gegen Opposition. Aber wer genau hinschaut, wird auch Unterschiede feststellen."

Wahlbeteiligung war zuletzt um 30 Prozent gesunken

Über die vergangenen Jahrzehnte ist die Wahlbeteiligung auf zuletzt rund 30 Prozent gesunken. Der Wahlleiter hofft aber, dass am Ende der Wahlfrist am 31. Mai mehr Menschen abgestimmt haben werden als bei der letzten Sozialwahl vor sechs Jahren. Dieses Mal sollen auch zwei Neuerungen die Beteiligung erhöhen. So ist es bei fünf großen Krankenkassen erstmals möglich, die Delegierten der Selbstverwaltung online zu wählen. Laut Weiß funktioniert dieser Modell-Versuch auch reibungslos. Ein Zwischenstand zur Beteiligung an den Sozialwahlen wird aber nicht veröffentlicht.

Außerdem gibt es erstmals bei einer allgemeinen Wahl in Deutschland für alle Listen eine Frauenquote: Mindestens 40 Prozent der zur Wahl Aufgestellten sollen weiblich sein. Auch davon erhofft sich der Bundes-Wahlleiter eine höhere Wahlbeteiligung.

Kritik vor allem an Stimmvergabe

Allerdings gibt es auch bei dieser Sozialwahl einiges, was man nur damit erklären kann, dass es 'historisch gewachsen' ist. Bei vielen Krankenkassen – wie etwa den AOKs und den BKKs – werden die Sozialparlamente in 'Wahlen ohne Wahlhandlung' bestimmt. Das heißt, Arbeitnehmerverbände wie Gewerkschaften und andere Gruppierungen sprechen in einer sogenannten Friedenswahl ab, wer in der Selbstverwaltung sitzen soll.

Das gleiche Verfahren gilt für die Regionalträger der Rentenversicherung. Wer also beispielsweise bei der AOK oder einer BKK krankenversichert ist und sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern hat, der bekommt gar keine Wahlunterlagen. Wer hingegen bei einer großen Ersatzkasse ist und sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat, der kann sogar zweimal wählen.

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