Fristen enden, Kulturpass kommt: Das ändert sich im Juni (Symbolbild)
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Ein Kulturpass mit 200 Euro Guthaben, mehr Geld für den öffentlichen Dienst und viele weitere Änderungen gibt es im Juni.

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Fristen enden, Kulturpass kommt: Das ändert sich im Juni

Wer Corona-Hilfen bekommen hat, muss sich im Juni um die Abschlussrechnung kümmern. Außerdem gibt es viel Neues für Rentner und Familien. Ein besonderes Angebot wartet auf junge Erwachsene, die heuer 18 werden. Die Änderungen im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Endlich Sommer, endlich 18! Jugendliche, die dieses Jahr die Volljährigkeit erreichen, können vom Kultusministerium den sogenannten Kulturpass bekommen. Die Idee dahinter ist simpel: Knapp drei Jahre Corona-Pandemie haben verhindert, dass junge Menschen sich ausgiebig mit Kultur, Musik, Theater, Film und Kunst befassen konnten. Deshalb bekommen sie 200 Euro geschenkt, die sie überall dort einlösen können, wo es Kulturangebote gibt.

Ab Mitte Juni soll der Pass online oder per App bestellt werden können – Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen einen Personalausweis mit eID-Funktion haben. Innerhalb von zwei Jahren sollte das Budget aufgebraucht sein, danach verfällt es. Kulturbetriebe, die mitmachen wollen, können sich seit Mitte Mai auf der Kulturpass-Plattform registrieren.

Zahlung des Inflationsausgleichs im öffentlichen Dienst startet

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Juni viele Geldfragen geklärt, die es so manchem ermöglichen, kurz- und mittelfristig mehr Geld zu bekommen. Da sind zum Beispiel die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie erhalten im Juni die erste Auszahlung ihrer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie: 1.240 Euro netto.

In den acht darauffolgenden Monaten – also von Juli 2023 bis Februar 2024 – gibt es pro Monat 220 Euro netto, sodass sie am Ende 3.000 Euro bekommen haben sollten.

Corona-Hilfen zurückzahlen: Selbstständige können Antrag auf Befreiung stellen

Selbstständige und Kleinstunternehmerinnen sollten außerdem prüfen, wie viel Geld sie während der Corona-Pandemie verdient haben. Denn im Juni soll es die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, um eventuell zu viel gezahlte Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass nicht mehr als 30.000 Euro eigenes Einkommen pro Jahr vorhanden sind. Das Antragsverfahren hätte eigentlich am 1. Juni online starten sollen, verzögert sich jedoch aus technischen Gründen. So seien die Anträge frühestens ab nächster Woche möglich, meldet das bayerische Wirtschaftsministerium.

Aber auch alle anderen, die während der Pandemie staatliche Unterstützungsgelder erhalten haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden. Sie müssen bis zum 30. Juni eine Schlussrechnung durch einen Steuerberater einreichen lassen. Das gilt für alle, die Soforthilfen, die Überbrückungshilfen I bis IV, sowie die November- und Dezemberhilfen erhalten haben. Zudem soll nun auch nochmals gründlich geprüft werden, ob die Steuergelder nicht fälschlich ausgezahlt wurden. Wer die Schlussrechnung nicht einreicht, dem droht, dass er oder sie die Hilfen in voller Höhe zurückzahlen muss.

Corona-App im Schlafmodus

Angesichts der entspannteren Corona-Lage geht die Warn-App zum 1. Juni in einen "Schlafmodus". Sie wird vorerst nicht mehr aktualisiert. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.

Mindestlohn wird neu verhandelt

Wer weder im öffentlichen Dienst beschäftigt, noch selbstständig tätig ist, der kann vielleicht von den Verhandlungen der Bundesregierung zum Mindestlohn profitieren. Wie hoch der ab dem nächsten Jahr ausfallen soll, ist noch unklar. Sozialverbände fordern eine Anhebung von zwölf auf 14 Euro und mehr. Arbeitgeberverbände warnen entsprechend vor überhöhten Erwartungen. Bis Ende Juni will die Mindestlohnkommission sich geeinigt haben.

Neues Bau-Förderprogramm für Familien

Vergangenen Sommer ist das Baukindergeld ausgelaufen, seitdem gab es von der KfW-Bank keine explizite Bauförderung mehr für Familien mit Kindern. Ab dem 1. Juni kommt nun der Nachfolger, das Programm zur "Wohneigentumsförderung für Familien". Damit sollen Familien mit einem Kind und maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen die Möglichkeit erhalten, an zinsgünstige Kredite zu kommen. Für jedes weitere Kind dürfen nochmal 10.000 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen hinzukommen – eine Familie mit zwei Kindern wäre also auch bis 70.000 Euro Einkommen noch förderberechtigt.

Allerdings ist die Fördersumme auf maximal 240.000 Euro begrenzt und es müssen beim Bau erhöhte energetische Standards eingehalten werden. Bis zum Schluss hatte man im Bauministerium noch über die genaue Ausgestaltung des Programms verhandelt.

Erstmals EU-weites Einheitspatent und EU-Verbandsklage möglich

In der Europäischen Union gibt es ab Juni erstmals die Möglichkeit, das sogenannte "EU-Einheitspatent" anzumelden. Damit ist es Unternehmen, Erfinderinnen und Erfindern möglich, beispielsweise von Deutschland aus ein Patent anzumelden, das dann europaweit gültig ist. Bisher mussten die Patente für alle Länder einzeln angemeldet werden.

Die zweite Neuerung ist die Möglichkeit der "EU-Verbandsklage". Ab dem 25. Juni ist es beispielsweise für Verbraucherschutzvereinigungen möglich, im Namen mehrerer Kläger vor Gericht zu ziehen und dann auch in deren Namen Schadenersatz einzufordern. Bisher hatte es nur die Musterfeststellungsklage gegeben, bei der zwar mehrere Geschädigte gemeinsam klagen konnten, ihre Ansprüche dann aber einzeln erstreiten mussten.

Rentner bekommen neuen Bescheid

Für viele Rentnerinnen und Rentner wird der Juni wieder relevant, weil sie ihre aktualisierten Rentenbescheide zugeschickt bekommen können. Ab 1. Juli steigen die Altersrentensätze und mit dem Bescheid erfahren sie, wie viel Geld sie künftig auf dem Konto haben werden.

Außerdem haben Rentnerinnen und Rentner bis Ende Juni noch die Gelegenheit, sich die Energiepauschale zu sichern. Wer das bisher nicht getan hat, kann den Antrag auf 300 Euro brutto noch bis zum 30. Juni bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Was sonst noch wichtig wird:

  • Die Bahn ändert ihre Fahrgastrechte: Wenn Streiks oder Unwetter, also sogenannte "Höhere Gewalt", einen Zug aufhalten, haben Fahrgäste ab dem 7. Juni keine Möglichkeit mehr, ihr Geld deswegen erstattet zu bekommen.
  • Karstadt-Kaufhof schließt weitere Filialen. In Bayern sind davon die Städte Coburg, München Hauptbahnhof, Nürnberg Stadt und Nürnberg-Langwasser betroffen.
  • Am 14. Juni ist deutschlandweiter Apothekenprotest-Tag. An dem Tag soll es nur eine Notversorgung in einigen Apotheken geben. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände will so auf Lieferengpässe, Personalnot und Finanzierungssorgen aufmerksam machen.

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