Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, entschied die zuständige Kammer. Konkret geht es dabei um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern, sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW. Aus den Unterlagen könnte hervorgehen, wer die Motor-Software von Bosch so manipuliert hat, dass Abgasprüfer beim Test von Diesel-Autos getäuscht werden konnten.
Der Autozulieferer spielt im Rechtsstreit nur eine Nebenrolle
Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren richten sich nicht gegen den Zulieferer selbst, sondern gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Rolle von Bosch ist nur ein Nebenaspekt in dem Rechtsstreit. Der Porsche SE und VW werfen die Anleger vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben - was diese zurückweisen.
Bosch will eventuell Rechtsmittel einlegen
Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Man behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen.