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B5 Wirtschaft: ThyssenKrupp und Tata einigen sich

Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn ist unterste Berechnungsgrundlage für Nacht- und Feiertagszuschläge +++ Knorr Bremse erwägt an die Börse zu gehen +++ Moderation: Dirk Vilsmeier

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

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