Am 28. Oktober verfallen alle Tickets, die mit der Kennung „AB“ vor der Flugnummer gekennzeichnet sind. Air Berlin stellt zu diesem Zeitpunkt seinen Flugbetrieb komplett ein. Pech haben die Passagiere, die vor dem 15. August - an diesem Tag wurde der Insolvenzantrag gestellt - gebucht haben. Sie erhalten keine Rückerstattung, weil ihre Zahlungen in die Insolvenzmasse eingehen. Die einzige Möglichkeit wäre, einen entsprechenden Antrag an den Insolvenzverwalter zu stellen und darauf zu hoffen, dass es am Ende des Verfahrens noch etwas zu verteilen gibt. Betroffen sind bis zu 100 000 Passagiere. Verbraucherschützer sehen deren Chancen als gering an.
Ab 15. August Rückerstattung
Wer nach dem Antrag vom 15. August gebucht hat, bekommt sein Geld zurück. Grund: Die Zahlungen gingen auf ein Treuhandkonto, auf das der Insolvenzverwalter keinen Zugriff hat. Passagiere von Niki haben keine Probleme: Die Air Berlin-Tochter ist nicht insolvent und fliegt planmäßig weiter.