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Neue Datenschutzgrundverordnung

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Abmahnmissbrauch: Bayern will mit Bundesratsinitiative vorgehen

Die bayerische Staatsregierung will mit einer Bundesratsinitiative gegen Abmahnmissbrauch im Datenschutzrecht vorgehen. Hintergrund ist die neue Datenschutzgrundverordnung. Von Regina Kirschner

Aus Sicht der Staatsregierung kann die neue Datenschutzgrundverordnung als "Deckmantel für unseriöse Abmahnpraktiken" missbraucht werden. Deshalb kündigt Justizminister Winfried Bausback eine Bundesratsinitiative an. 

"Wir wollen Abmahnmissbrauch bundesweit effektiv verhindern. Der bayerische Weg zu einem bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Datenschutzrecht führt deshalb nun auch nach Berlin." Winfried Bausback, Justizminister

In mehreren Fällen sollen Abmahnungen nicht zugelassen werden

Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung hatten vor allem Vereine und kleinere Unternehmen die Sorge geäußert, sie könnten künftig Opfer unseriöser Abmahnpraktiken werden.

Der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung sieht daher vor, in folgenden Fällen Abmahnungen nicht zuzulassen: Erstens, wenn eine Datenschutzerklärung auf einer Homepage nur an formellen Fehlern leidet und zweitens, wenn die Daten allein zum Zweck der Vertragsabwicklung genutzt werden. Drittens soll es "keine Abmahnmöglichkeiten durch (angebliche) Mitbewerber, sondern nur durch bestimmte Verbraucherschutzverbände" geben.