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Sieger-Modell für das neue Münchner Konzerthaus des Architekturbüros Cukrowicz Nachbaur

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Landtag: Münchner Konzerthaus darf nicht zu teuer werden

Das neue Münchner Konzerthaus soll sorgfältig geplant werden, um Kostensteigerungen zu vermeiden. Vor der anstehenden Unterschrift des Vertrages mit den Architekten wurden im Landtag diverse Möglichkeiten diskutiert, die Kosten im Rahmen zu halten.

Der Landtag will die Kontrolle über die Kosten des neuen Münchner Konzerthausesbehalten: Haushalts- und Wissenschaftsausschuss haben am Vormittag über das weitere Vorgehen beraten.

Debatte um Meldegrenze

Der Vertrag mit den Architekten "Cukrowicz Nachbaur" für den Bau des Konzerthauses ist unterschriftsreif. Sie lagen nach dem ersten Platz beim Architekturwettbewerb auch bei den anschließenden Verhandlungen mit dem Freistaat vorne. Bevor der Vertrag wirklich unterschrieben werden kann, brauche der Landtag mehr Informationen, was im Vertrage drinstehe, fordert Ernst Weidenbusch von der CSU.

Eine Kostenkontrolle ist im Vertrag bereits vorgesehen: nämlich eine sogenannte Meldegrenze von 300 Millionen Euro. Die Architekten sollen verpflichtet werden, sich zu melden, wenn sie feststellen, dass es teurer wird. Diese Zahl sorgt für Irritationen, auch beim kulturpolitischen Sprecher der Grünen, Sepp Dürr. Dürr bezeichnete die Zahl als willkürlich.

Im nächsten Schritt sollen die Architekten ihren Entwurf weiter ausarbeiten und die Kosten schätzen. Diese Schätzung soll im Sommer 2019 vorliegen. Der CSU-Abgeordnete Weidenbusch schlägt vor, zusätzlich auch das zweitplatzierte Architekturbüro mit diesem Schritt beauftragen, um einen Vergleich zu haben, auch wenn es auf diese Weise teurer wird. Dies brauche eine mutige Entscheidung des Haushaltsausschusses, so Weidenbusch. Diesem Vorschlag steht offenbar das Vergaberecht im Weg.