Den Kultusministern zufolge sollen künftig 20 Prozent der Studienplätze an die jeweils besten Abiturienten vergeben werden, die sich auf einen Studienplatz beworben haben. Weitere Plätze sollen dann nach anderen „eignungsbasierten“ Kriterien zugewiesen werden, die noch gefunden werden müssen. Auch deren Gewichtung ist noch nicht festgelegt. Überlegt wird auch noch, ob die Wartezeit in anderen Quoten dann wieder eine Rolle spielen kann.
Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Länder reagieren damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.
Abiturnoten sollen vergleichbar werden
Das Gericht monierte auch, dass die Abiturnoten in den Ländern annähernd vergleichbar sein müssten. Dafür soll laut Kultusministerkonferenz zunächst ein Ausgleichsmechanismus greifen - solange, bis die Vergleichbarkeit auf politischem Weg hergestellt wurde.