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Bett mit Fixierungsgürteln

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Verfassungsgericht entscheidet über Fixierung in der Psychiatrie

Muss ein Arzt oder ein Richter eine Fixierung anordnen? Darüber urteilt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatten zwei Patienten, einer davon aus Bayern. Er war insgesamt acht Stunden lang gefesselt. Von Veronika Wawatschek

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"Ich bin fixiert worden, ohne dass mir was erklärt wurde, da bin ich einfach abgeführt worden, ans Bett geschnallt worden, das war für mich Horror, wirklich Horror." Susanne, Patientin

Susanne hat Schizophrenie. Als sie das erste Mal fixiert wird, ist sie in einem seelischen Ausnahmezustand, absolut panisch. Die Krankenschwester, der sie vertraut, bindet sie ans Bett – für Susanne menschenunwürdig.

"Ich musste in mein Bett urinieren, weil ich nicht die Möglichkeit hatte zu sagen: Leute, ich muss mal." Susanne, Patientin

Schwerer Eingriff in die Grundrechte

Artikel eins und zwei des Grundgesetzes garantieren die Menschenwürde und die Freiheit, bzw. körperliche Unversehrtheit. Fixierung ist für Rechtsanwalt Rolf Marschner ein schwerer Eingriff in diese Grundrechte und in jedem Fall eine Form der Freiheitsentziehung, aber auch eine Sicherungsmaßnahme – und die ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtens.

"Die Juristen sagen: Auch die Grundrechte sind nicht schrankenlos. Und wenn in einem Gesetz klar definiert ist, dass wenn jemand in einer bestimmten Situation andere Personen verletzt oder konkrete Gefahr besteht, dass er andere Personen verletzt, dann dürfen auch Maßnahmen, die in die Grundrechte eingreifen aufgrund dieses Gesetzes durchgeführt werden." Rolf Marschner, Rechtsanwalt

Wer darf entscheiden?

Wer aber darf über einen solchen Eingriff in die Grundrechte entscheiden? Darüber urteilt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatte unter anderem ein Mann aus Bayern. Er war acht Stunden lang mit der sogenannten 7-Punkt-Fixierung ans Bett gebunden worden: beide Arme, beide Beine sowie Bauch, Brust und Stirn waren ans Bett gefesselt worden.

Angeordnet hatte das ein Arzt, aber kein Richter. Rolf Marschner vertritt den Kläger vor Gericht. Er ist davon überzeugt: Fixierungen müssten unbedingt vermieden werden – und zwar durch Deeskalieren: Ob es nun die Zigarette auf dem Balkon sei oder die Auszeit in einem Ruheraum, eben alles, was helfe, die Situation zu entspannen. Im Stationsalltag werde das durchaus praktiziert, sagt Prof. Peter Brieger, der Leiter der Kliniken des Bezirks Oberbayern. Allerdings:

"Wir haben im Schnitt an jedem Tag sechs Pflegemitarbeiter durch Patientenübergriffe krankgeschrieben. Das heißt, wir haben auch umgekehrt die Verpflichtung, unsere Mitarbeiter zu schützen." Prof. Peter Brieger, Leiter der Kliniken des Bezirks Oberbayern

Eine Psychiatrie ganz ohne Fixierung wird es nicht geben

Mitarbeiterschutz und Deeskalieren schließt sich nach Meinung von Rechtsanwalt Rolf Marschner nicht aus. Allerdings räumt auch er ein: Eine Psychiatrie ganz ohne Fixierung werde es wohl nicht geben. Das stellte auch das Bundesverfassungsgericht nach seiner zweitägigen Expertenanhörung im Januar fest. Was aber heißt das für die Betroffenen? Prof. Josef Bäuml ist Leitender Oberarzt der geschlossenen psychiatrischen Abteilung im Klinikum Rechts der Isar in München. Für ihn ist es nicht die Frage, ob fixiert wird, sondern wie.

"Wenn wir so einen Vorgang machen müssen, dann ist es bei uns ein oberstes Gebot, dass dieser Mensch bevorzugt behandelt werden muss. Dass jemand an seiner Seite sitzt, dass jemand fragt: Kann ich was zu trinken geben, soll ich Ihnen die Stirn abwischen? Dass das Ganze nicht als Bestrafung erlebt wird." Prof. Josef Bäuml. Leitender Oberarzt Klinikum Rechts der Isar in München

Psychiatrischen Studien zufolge können 60 bis 70 Prozent der Patienten eine Fixierung im Nachhinein als notwendig akzeptieren, wenn die Maßnahme entsprechend erklärt wird. Wie weit geht die Autonomie des Einzelnen – wie weit die Fürsorge? Darüber urteilt das Bundesverfassungsgericht heute. Die Psychiatrie aber steht weiter vor der Herausforderung, wie man dabei die Menschenwürde wahrt – im Ringen um Selbstbestimmung und Heilung.