Der Schweizer hatte vor dem hessischen Oberlandesgericht eingeräumt, für einen Nachrichtendienst der Eidgenossenschaft Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ausgespäht zu haben.
Steuerermittler ausspioniert
Konkret hatte er Daten von drei Ermittlern beschafft, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Dadurch wollte die Schweiz herausfinden, aus welchen Quellen die Behörden in Düsseldorf an geheime Bank- und Steuerdaten von deutschen Anlegern gekommen waren. Im Zuge der Enthüllungen um Steuer-CDs waren zahlreiche deutsche Steuersünder aufgeflogen oder hatten sich selbst den Behörden gestellt.
Prozessdeal schonte Angeklagten
Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekam der Angeklagte eine Geldbuße über 25.000 Euro auferlegt. Dem Urteil war eine Abmachung zwischen den Prozessbeteiligten im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen.