"Wir kommentieren die Entscheidungen der Justiz nicht, wir respektieren sie (...), sei es in Spanien, in Belgien, in Deutschland oder anderswo", sagte Sanchez am Rande des Nato-Gipfels in Brüssel.
Kurz zuvor hatte das Gericht in Schleswig grünes Licht für eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder gegeben. Eine Auslieferung wegen Rebellion erklärte das Gericht allerdings für unzulässig.
Keine Anklage wegen Rebellion in Spanien möglich
Gemäß der geltenden Rechtsgrundsätze dürfte Puigdemont damit in Spanien nur noch im Rahmen der vom OLG im Auslieferungsverfahren für zulässig erklärten Vorwürfe der Prozess gemacht werden, also nicht mehr wegen Rebellion, die in Spanien mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. "Der Senat geht davon aus, dass die spanischen Gerichte diesen Grundsatz beachten", erklärte das Gericht in Schleswig. Für die spanische Justiz sei es wichtig, "dass die Personen, die an den Ereignissen im letzten Halbjahr 2017 beteiligt waren, vor spanische Gerichte gestellt werden", sagte Sanchez hinzu.