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Verschleierte Frauen

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Scharia-Scheidung nicht durch EU-Recht gedeckt

Wird eine Ehe durch ein sogenanntes Scharia-Gericht geschieden, dann ist die Trennung damit in Deutschland noch lange nicht rechtskräftig. So lautet – in Kurzform – das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Von Kai Küstner

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Konkret geht es um ein Paar, das sowohl die syrische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Jahr 2013 entschied der Mann, sich scheiden zu lassen. Vor einem geistlichen Gericht in Syrien wurde die Ehe sodann gelöst. Vor islamischen Scharia-Gerichten ist dieser Vorgang meist recht einfach: Der Mann muss lediglich die Ehe einseitig für beendet erklären - damit ist die Trennung bereits vollzogen.

Letzte Entscheidung liegt bei deutschem Gericht

Das Oberlandesgericht München hatte die Scheidung zunächst anerkannt. Und verwies dabei auf eine EU-Verordnung, die den Juristen zufolge vorsieht, dass hier das syrische Recht zur Anwendung komme müsse. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders: Eine "durch einseitige Erklärung des Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkte Scheidung", heißt es wörtlich in der Begründung, falle nicht in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung. Bedeutet im Klartext: Ein deutsches Gericht muss die Trennung nicht automatisch anerkennen. Die letzte Entscheidung in dem konkreten Fall des deutsch-syrischen Paares liegt nun beim Oberlandesgericht München. 

Urteile der Scharia-Gerichte wurden bisher oft anerkannt

Dass diese Rechtssache für viele in Europa und auch in Deutschland beheimatete Muslime wichtig ist, steht außer Frage: Denn in Erbrechts- und Scheidungsfällen hatten deutsche Gerichte in der Vergangenheit durchaus die Rechtsprechung von ausländischen und eben auch von Scharia-Gerichten anerkannt.