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Flughafen von Tunis

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Sami A.: Tunesische Justiz reißt Fall an sich

Der unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobene Islamist und frühere Leibwächter von Osama Bin Laden, Sami A., wird möglicherweise noch länger in Tunesien bleiben. Die tunesische Justiz hat die Zuständigkeit in dem Fall für sich beansprucht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Tunesien will Sami A. vorerst nicht zurückschicken. Man habe eine souveräne Justiz, die gegen den Mann ermittle, sagte ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde. Der Mann sei tunesischer Staatsbürger und wegen Terrorverdachts seit Januar zur Fahndung ausgeschrieben. Sami A. befinde sich derzeit in Untersuchungshaft und werde vernommen. Die Behörden untersuchen demnach auch, ob er an extremistischen Aktivitäten in Deutschland beteiligt gewesen ist.

Angeblich terroristische Aktivitäten bekannt

Den Behörden lägen seit Januar Erkenntnisse vor, dass A. möglicherweise an "terroristischen Aktivitäten" in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll, hieß es.

In Tunesien dürfen Verdächtige höchstens 15 Tage festgehalten werden, ohne einem Richter vorgeführt zu werden. Nach Ansicht von Sami A.s deutscher Anwältin muss ihm nach Ablauf dieser Frist ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen will jedoch gemeinsam mit der Bochumer Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einlegen.

Rechtswidrige Abschiebung

Gestern früh war Sami A. nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verfügte aber noch gestern Abend, dass er nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" gewesen. 

Dass A. überhaupt abgeschoben wurde, lag an unterschiedlichen Anordnungen verschiedener Institutionen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte am 20. Juni verfügt, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden müsse. Während der Vorbereitung verhandelte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen des Mannes. Nach eigenen Angaben wies das Gericht die Behörden ausdrücklich an, Sami A. nicht vor der Urteilsverkündung abzuschieben. Als das Urteil am Freitagmorgen an alle Beteiligten versandt wurde, war es aber bereits zu spät und Sami A. außer Landes.