Nach einem Bericht der Bild-Zeitung wären damit auch Hunderte bereits beschlossene Erhöhungen zum Jahreswechsel illegal.
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Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen im kommenden Jahr offenbar komplett untersagen.

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Bund will ungerechtfertigte Energiepreiserhöhungen unterbinden

Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen im kommenden Jahr erschweren. Anbieter sollen nach einem Gesetzentwurf beweisen, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist". Werden damit viele beschlossene Erhöhungen illegal?

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Bei der vorgesehenen Gas- und Strompreisbremse soll ungerechtfertigten Tariferhöhungen nach Plänen der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden. Preiserhöhungen sollen bis Ende 2023 verboten sein - es sei denn, der Versorger weist nach, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in den Entwürfen zu den Preisbremsen, die in den Bundestag eingebracht worden sind.

Anbieter sollen Rechtfertigung für Preisanhebung beweisen müssen

Dabei könne sich eine Rechtfertigung etwa "aus marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen" ergeben. Eine "missbräuchliche Ausnutzung" der Regelungen zur Entlastung der Endkunden soll unterbunden werden.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage am Samstag, die Missbrauchskontrolle diene dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden - also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. "Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind."

Regierung will Missbrauch durch Versorgungsunternehmen ausschließen

Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte dem Boulevardblatt "Bild": "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern." Die SPD-Fachpolitikerin Nina Scheer sagte: "Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden."

  • Zum Artikel: Entlastung: Kabinett beschließt Gas-und Strompreisbremsen

Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll Folgen der stark gestiegenen Preise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aktuelle, hohe Marktpreise. Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.

Grafik: Durchschnittlicher Strompreis für eine Kilowattstunde

Gas- und Stromversorger planen anscheinend massive Preis-Erhöhungen

Unter Berufung auf Zahlen des Verbraucherportals Check24 berichtet die "Bild", dass es zum 1. Januar massive Preisaufschläge gebe: 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte.

"Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten", sagte die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, dem Blatt. Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen."

Grafik: Durchschnittlicher Gaspreis für eine Kilowattstunde

Milliardenschwere Preisbremse wegen hoher Energiepreise

Erst Ende November hatte die Regierung in Folge der massiv gestiegenen Energiepreise eine Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Diese ist Teil eines Abwehrschirms mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass die Preise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden.

Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.

"Mitnahmeeffekt" wegen Energiepreisbremse befürchtet

Auf Grund der beschlossenen Energiepreis-Bremsen hatten Verbraucherschützer einen "Mitnahmeeffekt" seitens der Anbieter befürchtet.

Denn: Alle Erhöhungen der Energieversorger wurden just zu dem Termin wirksam, an dem die Gas- und Strompreisbremse kommen soll. Für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs übernimmt dann der Staat die Kosten, die über 0,12 Euro bei Gas und über 0,40 Euro bei Strom liegen.

Die Notwendigkeit, dem eigentlichen Auftrag folgend, die Energiepreise bestmöglich zu kalkulieren, bestehe für die Versorger somit nicht mehr, erklärte Steffen Arta, Geschäftsführer der Stadtwerke im hessischen Dreieich, dem ARD-Hauptstadtstudio. "Ich denke, Mitnahmeeffekte können nicht gänzlich ausgeschlossen werden."

Eine Gefahr, der die Ampelkoalition mit dem Verbot von ungerechtfertigten Gas- und Strompreiserhöhungen nun vorbeugen will.

  • Zum Artikel Entlastung: Kabinett beschließt Gas-und Strompreisbremsen
Preiserhöhungen in Deutschland
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Preiserhöhungen in Deutschland

Mit Informationen von dpa und afp

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