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Flaggen der EU und von Polen

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Umstrittene Justizreform: Polen droht EU-Sanktionsverfahren

Es könnte ungemütlich werden für Polen in der EU. Heute Mittag will die EU-Kommission entscheiden, ob sie ein Sanktionsverfahren startet, das im Extremfall zum Entzug von Stimmrechten führen kann - eine nie dagewesene Eskalation. Von Holger Romann

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Aber selbst wenn die Behörde den drastischen Schritt noch einmal aufschieben sollte, droht der Regierung in Warschau Ungemach. Auch im Europaparlament laufen Vorbereitungen für ein solches Verfahren. Die EU-Partner sehen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen in Gefahr.

"Atombombe" im Brüsseler Sanktionsarsenal

Geht es nach dem deutschen EU-Kommissar Günther Oettinger, ist die Sache klar: Polen muss sich wegen seiner umstrittenen Justizreformen wohl auf ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des Lissabon-Vertrags gefasst machen. Ein Verfahren, das bis jetzt noch nie angewendet wurde, und das als härteste Strafe den Verlust der Stimmrechte im Rat vorsieht, weshalb Juristen auch salopp von der „Atombombe“ im Brüsseler Sanktionsarsenal sprechen.

Ausgerechnet in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause muss sich das 28-köpfige Kollegium mit dem heiklen Fall befassen. Behördenchef Juncker persönlich hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem auch Polens neuer Ministerpräsident Morawiecki in der Angelegenheit kein Einlenken signalisierte. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines rund zwei Jahre dauernden intensiven Meinungsaustauschs mit der rechts-konservativen PiS-Regierung in Warschau, in dessen Verlauf die EU-Kommission immer wieder empfohlen, ermahnt und gedroht hat.

Seit zwei Jahren Dauerclinch

Bereits im Januar 2016 hatte die Kommission, als „Hüterin der Verträge“, wegen möglicher Verstöße gegen europäische Grundwerte einen Rechtsstaatsdialog mit Polen eröffnet. Eine Art Vorstufe zu dem Verfahren, das nun zur Debatte steht, was aber nicht zum gewünschten Ergebnis führte. Parallel dazu hatte sich auch die sogenannte Venedig-Kommission des Europarats in Straßburg ausführlich mit den Vorgängen befasst.

Streitpunkt Justizreform

Stein des Anstoßes: die von der Regierung in Warschau geplante und teilweise schon umgesetzte schrittweise Beschränkung der richterlichen Unabhängigkeit, insbesondere des polnischen Verfassungsgerichts, die aus Experten-Sicht die Gewaltenteilung in dem EU-Land in Frage stellt. Das polnische Justizwesen, so das Urteil, befinde sich seit dem Umbau de facto unter politischer Kontrolle. Bei der Besetzung der Richterstellen hätten der Justizminister und damit die regierende PiS-Partei praktisch freie Hand und durch die beschlossene Senkung des Rentenalters könnten sie fast die Hälfte der Juristen austauschen. Laut Europarat eine "ernste Gefahr" für die Justiz.

Polen kritisiert Einmischung in innere Angelegenheiten

Die polnische Regierung empfindet die Kritik gleichwohl als ungerecht und spricht von Einmischung in innere Angelegenheiten. Ungeachtet der Proteste, auch von Seiten der Opposition, brachte die Mehrheit im polnischen Unterhaus vergangene Woche zwei weitere umstrittene Gesetzentwürfe durch. Staatspräsident Duda, der als vergleichsweise moderat gilt, sah keine Möglichkeit, sein Veto einzulegen, und erwartet nun, wie Kommissar Oettinger, dass die EU ernst macht und zur schärfsten Waffe greift, die ihr gegen ein widerspenstiges Mitglied zur Verfügung steht.

Orban will Polen nicht in den Rücken fallen

Viel erreicht wäre damit freilich noch nicht. Auf Vorschlag der Kommission und mit Billigung des EU-Parlaments müsste eine Vier-Fünftel-Mehrheit der EU-Staaten, also 22 Mitgliedsländer, als nächstes feststellen, dass die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ europäischer Grundrechte besteht. Um in einem nächsten Schritt handfeste Sanktionen gegen Polen zu beschließen, etwa den zeitweisen Entzug des Stimmrechts, verlangt Artikel 7 Einstimmigkeit. Spätestens an dieser Hürde, dürfte der Vorstoß scheitern, denn Ungarns Premier Orban hat schon klargemacht, dass er dem osteuropäischen Nachbarn nicht in den Rücken fallen werde. Skeptiker in Brüssel warnen ohnehin, ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 hätte hauptsächlich symbolischen Wert und würde die Spaltung in der EU nur vertiefen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Polens National-konservative tatsächlich abschrecken oder gar umstimmen lassen, tendiere gegen Null.