Nur Ausnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit ließen die Richter zu. Den Beschluss veröffentlichte das Gericht am Abend in Luxemburg. Damit bestätigte es eine Anordnung der EU-Kommission.
Die polnische Regierung hatte den Holzeinschlag im Schutzgebiet 2016 erlaubt und dies mit dem Kampf gegen den Borkenkäfer begründet. Befallene Bäume würden nicht illegal, sondern konform mit EU-Regeln gefällt, um eine Zerstörung des Waldes zu verhindern, heißt es. Die EU-Kommission sieht indes einen Verstoß gegen EU-Schutzrichtlinien und verklagte Polen vor dem EuGH, weil es sich nicht an eine Aufforderung zum Stopp des Abholzens hielt.
EU-Kommissionen führen mehrere Verfahren gegen Polen
Das Verfahren wegen der Waldabholzung ist eines von mehreren, das die EU-Kommission derzeit gegen Polen führt. So läuft beispielsweise auch noch ein sogenanntes Rechtsstaatsverfahren, weil die jüngsten Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau nach Auffassung von Experten eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen darstellen.
Die EU-Kommission will durch ihre Einmischung die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wiederherstellen, die nach Meinung von Experten durch bereits verabschiedete und geplante Reformen nicht mehr gegeben ist. Bislang konnten allerdings keine Erfolge verzeichnet werden. Deswegen droht die Kommission seit einigen Monaten sogar mit der Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrags.
Dieses wäre in der EU ein einmaliger Vorgang. Artikel 7 sieht nämlich vor, dass Staaten, die schwerwiegend und fortdauernd gegen europäische Grundprinzipien verstoßen, das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen werden kann.