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Sitzung des Bundesverfassungsgerichtes

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Patienten klagen gegen Fixierung in Psychatrie

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Verhandlung von zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten zur Fixierung begonnen. Es geht um die Frage, ob ein Patient mit Gurten ans Bett gefesselt werden darf. Von Christoph Dicke

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio.

Geklagt haben zwei Psychiatrie-Patienten. Einer davon war im Bezirkskrankenhaus Haar bei München wegen Selbstmordgefahr fixiert worden.

Ist die Fixierung eine Verletzung von Grundrechten?

Es ist die härteste aller Maßnahmen in der Psychatrie: Wenn ein Patient sich oder andere akut gefährdet und er nicht anders beruhigt werden kann, kommen Gurte zum Einsatz. Die sogenannte Fixierung - auf ärztliche Anweisung. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg, die während ihrer Behandlung fixiert worden waren, sehen in den Maßnahmen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person gemäß Grundgesetz. Ihrer Auffassung nach brauchen derartige freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters.

Schmerzensgeldklage abgewiesen

Der bayerische Kläger war 2009 acht Stunden lang im Isar-Amper-Klinikum Haar ans Bett gefesselt worden. Diagnose: akute Selbstmordgefahr bei fast 2,7 Promille Alkohol im Blut. Die Maßnahme sei überflüssig gewesen, sagt der Patient. Doch seine Klage auf Schmerzensgeld wurde höchstrichterlich abgewiesen. Nun hat er Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil laut bayerischem Unterbringungsgesetz diese Art des Freiheitsentzuges nicht von einem Richter bestätigt werden muss.

"Das halte ich nicht mehr für richtig – und es ist gut, wenn die Gesetzesgrundlage sich entsprechend verändert. Denn auch uns nutzt es, wenn es mehr Transparenz gibt. Wenn wir quasi aus diesem Misstrauen, dass wir irgendwas Falsches machen würden, herauskommen. Wir haben keine Angst vor richterlicher Kontrolle und sind auch daran interessiert, dass die Dinge klar rechtlich geregelt sind." Prof. Dr. med. Peter Brieger, Ärztl. Direktor, kbo-Isar-Amper-Klinikum Haar

Neues Landesgesetz in Vorbereitung

Das Bundesverfassungsgericht könnte also in einigen Monaten urteilen, dass das bayerische Unterbringungsgesetz in der Psychiatrie gegen das Grundgesetz verstößt. Dabei werden die Richter auch darüber beraten müssen, welche Alternativen es zu einer Fixierung geben könnte. In anderen Ländern, zum Beispiel in Großbritannien, wird auf diese Maßnahme schließlich verzichtet. Die bayerische Staatsregierung hat vorsorglich schon ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach ein Richter Fixierungen künftig alle 24 Stunden zu bestätigen hat.